Wir wurden jahrelang für dumm verkauft?
Uns wird erzählt, CO₂ sei für die Erderwärmung verantwortlich.
Jetzt sorgt eine neue Studie für Diskussionen über die physikalischen Grundlagen der Klimadebatte.
CO₂ macht nur rund 0,04% unserer Atmosphäre aus. Trotzdem soll dieses Spurengas einen entscheidenden Einfluss auf das globale Klima haben.
Eine neue Studie des Physikers Ad Huijser mit dem Titel „Global Warming and the ‘Impossible’ Radiation Imbalance“, veröffentlicht in Science of Climate Change, stellt Fragen zur physikalischen Erklärung der globalen Erwärmung.
Wer sich eine Meinung bilden will, sollte nicht nur politische Schlagzeilen lesen, sondern auch die wissenschaftlichen Argumente prüfen.
scienceofclimatechange.org/w…
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Im Frühstücks-TV haben sie mal wieder die Lüge gebracht, die BRD sei die drittgrößte Volkswirtschaft auf dem Planeten. Das war vielleicht mal so, Leute, als ihr noch in Eure öffentlich-geschlechtlichen Windeln gekackt habt. hier mal eine Liste nach Kaufkraftparität: Quelle IWF.
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In der EU-Kommission arbeiten offenbar absolute Menschenfeinde. Wer sich Papierstrohhalme ausdenkt und leistungsgeminderte Staubsauer, der kommt auch auf kleinere Tanks.
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Monatlich verliert der Industriestandort Deutschland rund 15.000 hochproduktive Arbeitsplätze durch die politisch erzwungene Strangulierung der Energieversorgung. Im WELT-Talk konfrontiert Bernd Baumann die unionsgeführte Koalition mit dem ökonomischen Offenbarungseid einer ideologisch gelähmten Wirtschaftspolitik.
Indem Kanzler Friedrich Merz die rechnerisch vorhandene bürgerliche Mehrheit an der Brandmauer zerschellen lässt, zementiert die Union das Deindustrialisierungs-Dogma der Vorgängerregierungen. Die Weigerung zur sofortigen Kurskorrektur belegt den vollständigen Untergang des wirtschaftspolitischen Sachverstandes im Kanzleramt.
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Wer würde es wagen, etwas anderes zu behaupten?
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Gezeichnet von ihrer gescheiterten "ökologischen Geldpolitik" und vom verlorenen Kampf gegen die Inflation gab Lagarde heute ihren Rücktritt für Februar 2027 bekannt. Gerade rechtzeitig, damit Macron den nächsten Weichwährungsspezialisten und Staatenretter installieren kann.
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Wisst ihr was das schöne daran ist, wenn man es auf X so raushaut? Die deutschen Behörden müssen sich gar keine Mühe mehr geben, irgendwas auf meinem Telefon oder PC zu finden, weil ich es ihnen gnadenlos vor ihren scheiß Latz knalle, was ich von ihnen und ihrem System der Tyrannei halte. Ungefiltert.
Volle Kanne Delegitimationsbeweise für ein System, das sich schon längst selbst delegitimiert hat indem es den Rechtsstaat und damit auch die Demokratie abgeschafft hat.
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Die Ratten verlassen das sinkende Zinsschiff? Christine Lagarde flüchtet vorzeitig aus der EZB und legt ihr Amt zum 7. Februar 2027 nieder. Regulär wäre erst im Oktober Schluss gewesen, aber die politische Realität duldet offensichtlich keinen Aufschub.
Der wahre Grund für die Eile?
Im Frühjahr 2027 wählt Frankreich.
Emmanuel Macron dämmert es, dass Marine Le Pen das Rennen machen könnte.
Also sichert man sich im Élysée schnell noch den Einfluss auf die EZB-Spitze und macht die Nachfolge unter sich aus, bevor der Wähler dazwischenfunkt.
EU-Ratspräsident António Costa hat das Verfahren für den neuen EZB-Chef sofort gestartet.
Kandidaten wie Klaas Knot oder Pablo Hernández de Cos bringen sich bereits in Stellung.
Demokratie ist eben am schönsten, wenn die lukrativen Pöstchen vor der Wahl im Hinterzimmer sicher verteilt sind.
Und was macht Frau Lagarde?
Vom IWF über die EZB direkt nach Davos zum Weltwirtschaftsforum (WEF) – so lauten zumindest die hartnäckigen Gerüchte.
Der nahtlose Karriere-Hattrick der globalen Elite.
Ihre eigene Verabschiedung liest sich so:
"Ich habe soeben meine Kollegen darüber informiert, dass ich am 7. Februar 2027 von meinem Amt als Präsidentin der EZB zurücktreten werde.
Es war mir eine große Ehre, für diese Institution tätig zu sein.
Ich danke all jenen, die mich auf diesem Weg in den vergangenen sieben Jahren unterstützt haben."
Was sie als Stolz bezeichnet, war für den Bürger ein historischer Kaufkraftverlust.
Die Party geht in Davos weiter, die Rechnung zahlt der europäische Steuerzahler. Adieu!
#EZB #Lagarde #WEF
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888 Sagenhaftes Urteil im Land Brandenburg - ALLE CORONA MASSNAHMEN RECHTSWIDRIG eingestuft
Laut diesem Urteil des Verfassungsgerichtes und den Aussagen des Rechtsanwaltes Markus Bönig wurden alle Corona Massnahmen des Jahres 2021 als illegal und rechtswidrig eingestuft
Laut Markus Bönig sind sich die Menschen über die Tragweite dieses Urteiles nicht im Klaren und noch gar nicht richtig bewusst....
Ich werde mich weiter erkundigen, auch den Rechtsanwalt Markus Bönig anschreiben bzw. mich auf der Seite corona-wiedergutmachung.de/ belesen und auch meine ehemalige Schweizer Rechtsanwältin kontaktieren welche mich in unseren beiden Maskenprozessen bis zum Bundesstrafgericht Bellinzona (dem höchsten Strafgericht der Schweiz) vertreten hatte.
Denn ich habe mir geschworen, ich werde erst Ruhe geben wenn ich einst angemessen entschädigt werde ....
Follow me in Telegram unter:
t.me/recherchen_fuer_aufklae…
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Russland erfreut sich blühender Geschäfte mit den USA, China lacht über uns – und Deutschland steckt in der schwersten Industriekrise seit Gründung der Bundesrepublik!
Fast eine halbe Million Industriearbeitsplätze seit 2019 vernichtet, weitere 300.000 bedroht! Unternehmen flüchten ins Ausland. Die durch die EU-Sanktionspolitik verursachte Energiekrise beschleunigt den Niedergang.
Generationen haben unseren Wohlstand aufgebaut. Jetzt wird sein Fundament zerstört. Das ist der politische Verdienst der EU!
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🚨💥La senadora Moody DESTROZA a Fauci y aclara la verdad sobre el COVID:
Las mascarillas, fueron una farsa.
Mantener la distancia, fue una farsa.
Cerrar negocios, fue una farsa.
Confinar, fue una farsa...
TODO FUE UN CRIMEN CONTRA LA HUMANIDAD
TODOS LOS QUE INCITARON A VACUNARSE DEBEN SER AJUSTICIAD0S POR GEN0CIDI0. 💥
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Der Rechtsstaat in Deutschland ist final abgeschafft. Wer ihn wiederhaben will, hat nur eine Wahl: AfD.
Das mittlere Plakat wird als "Straftat" bewertet, die beiden Anderen sind OK! Warum soviel kostenlose Wahlwerbung für die #AfD? Psychisch gesunde Normalbürger werden mit solchen Urteilen immer mehr zu Fans von #Aliceweidel-#UlrichSiegmund & Co.-Wollt Ihr, dass die Blauen bald bei 40 % liegen? Weiter so, wir schaffen das, lautet das Motto der #CDU-#Grüne usw.!!
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Man kann sich das alles nicht mehr vorstellen. Unser Leben im EU-Irrenhaus:
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Hybridautos durch kleinere Tanks künstlich unpraktischer machen, um weniger begehrte E-Autos zu fördern, ist pure Bevormundung. Wer Konkurrenz künstlich verschlechtert, denkt planlos zentralwirtschaftlich. Folgt die EU solchen Ideen, muss 🇩🇪 laut über einen Austritt nachdenken.
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Justizskandal im Komplex BioNTech in Rheinland-Pfalz (als Pressemitteilung verfasst)
Vernehmung veranlasst, dann gestoppt, im Bescheid kein Wort davon: Betroffene der Marburger Comirnaty-Chargen rufen das Oberlandesgericht Koblenz an
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Kriminalpolizei bereits ersucht, einen der Angezeigten als Beschuldigten zu vernehmen. Dann übernahm der zuständige Oberstaatsanwalt das Verfahren nach seinem Urlaub wieder, stoppte die Vernehmung noch am selben Tag und legte fest, dass keine weiteren Ermittlungen stattfinden. Gut zwei Wochen später entschied er, es bestehe nicht einmal ein Anfangsverdacht, weil das immer schon so gehandhabt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat diese Entscheidung bestätigt. Seit dem 28. Oktober 2026 liegt die Sache beim Oberlandesgericht Koblenz. Die Betroffenen verlangen dort, dass endlich ermittelt wird.
171 Betroffene, drei Chargen, ein Werk
Am 20. März 2026 haben 171 Betroffene durch die Kanzlei Rogert & Ulbrich Strafanzeige gegen Verantwortliche der BioNTech Manufacturing GmbH und des Produktionsstandorts Marburg erstattet, wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz und von Körperverletzungsdelikten. Die Betroffenen oder ihre verstorbenen Angehörigen haben nach ihren Impfnachweisen zwischen Mai und August 2021 Dosen aus mindestens einer der Comirnaty-Chargen EX8679, FD7958 und FE6975 erhalten, die im Werk Marburg hergestellt wurden. Sie machen gesundheitliche Schäden geltend. Einige haben einen Angehörigen verloren.
Die Anzeige stützt sich unter anderem auf Laboruntersuchungen, die in Comirnaty-Proben Rückstände von Plasmid-DNA gemessen haben, und auf die Nebenwirkungsmeldungen beim Paul-Ehrlich-Institut. Die Kanzlei hat den vom Institut am 28. November 2024 veröffentlichten Meldedatensatz nach Chargen ausgewertet. Danach entfallen auf die drei Chargen zusammen 28.159 Verdachtsmeldungen, und EX8679 und FD7958 stehen an der Spitze aller in dieser Auswertung erfassten Comirnaty-Chargen. Das Paul-Ehrlich-Institut weist Deutungen solcher Zahlen als chargenbezogene Häufung zurück, legt aber die Zahlen der verabreichten Dosen im Verabreichungszeitraum nicht vor, die Generalstaatsanwaltschaft hält die angeführten Laborstudien und wissenschaftlichen Aufsätze für "wissenschaftlich umstritten" (Begründung: Keine). Eine Verdachtsmeldung beweist keinen Zusammenhang. Sie ist der Anlass, ihn zu prüfen. Genau diese Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Mainz verweigert.
Erst veranlasst, dann gestoppt
Die Staatsanwaltschaft Marburg, bei der eine Parallelanzeige eingegangen war, gab ihren Vorgang am 11. Juni 2026 als Eilsache an die Staatsanwaltschaft Mainz ab, am Sitz des Unternehmens, und wies darauf hin, dass Verjährung drohe.
Am 23. Juni 2026 ersuchte der Urlaubsvertreter des zuständigen Oberstaatsanwalts die Kriminalinspektion Mainz 1, einen der Angezeigten als Beschuldigten zu vernehmen, wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Arzneimittelgesetz in einem besonders schweren Fall.
Am 8. Juli 2026 übernahm der Oberstaatsanwalt das Verfahren wieder. Mit derselben Verfügung teilte er der Kriminalpolizei mit, der Beschuldigte solle weder vorgeladen noch vernommen werden, und legte fest, dass keine weiteren Ermittlungen stattzufinden haben. Zur Begründung schrieb er, der Sachverhalt sei aus anderen Strafanzeigen bekannt (waren nicht unsere) und abschließend beschieden, seinem Vertreter sei die komplexe Sachlage nicht bekannt gewesen. Welche Anzeigen gemeint sind, lässt die Verfügung offen. Bis zum 23. Juli 2026 enthält die Akte danach keine weitere Verfügung.
„Ein Staatsanwalt sieht genug Anhaltspunkte, um die Vernehmung eines Beschuldigten zu veranlassen. Der zuständige Oberstaatsanwalt übernimmt die Akte wieder und stoppt die Vernehmung am selben Tag. Zwei Wochen später soll es nicht einmal einen Anfangsverdacht geben. Das ist keine Würdigung von Beweisen. Das ist die Entscheidung, gar nicht erst Beweise zu erheben", sagt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der die Betroffenen vertritt.
Kein Anfangsverdacht und kein Wort über die gestoppte Vernehmung
Am 23. Juli 2026 sah derselbe Oberstaatsanwalt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, weil kein Anfangsverdacht bestehe. Dass sein Vertreter die Vernehmung eines Beschuldigten bereits veranlasst und er selbst sie wieder gestoppt hatte, erwähnt der Bescheid nicht. In seiner Verfügung vermerkte er zudem, eine Mitteilung an die Polizei unterbleibe, weil die Polizei nicht beteiligt gewesen sei. Das war fünfzehn Tage nachdem er der Kriminalpolizei mitgeteilt hatte, die Vernehmung solle unterbleiben.
Bekannt gegeben wurde der Bescheid nach Aktenlage einer einzigen der 171 Anzeigeerstatterinnen und Anzeigeerstatter. Ihr Anwalt, der die Anzeige für alle erstattet hatte, erhielt ihn nicht. Die übrigen 170 Betroffenen erhielten ihn ebenfalls nicht.
Die Presse wusste es vor den Betroffenen
Am 20. August 2026 fragte eine Journalistin bei den Staatsanwaltschaften Mainz und Marburg nach dem Stand der Anzeige. Die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Mainz beantwortete am 21. August 2026 die Frage, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, mit Nein und verwies auf das Absehen von Ermittlungen durch den Bescheid vom 23. Juli. Die veranlasste und wieder gestoppte Vernehmung erwähnte die Auskunft nicht.
Erst am 24. August 2026 übersandte die Staatsanwaltschaft Mainz dem Anwalt der Betroffenen den Bescheid. Im Begleitschreiben heißt es sinngemäß, anlässlich einer Presseanfrage sei aufgefallen, dass ihm der Bescheid wegen eines technischen Versehens nicht übersandt worden sei. Die Presse kannte das Ergebnis damit drei Tage vor dem Anwalt der Betroffenen.
„Wenn Journalisten vor den Betroffenen erfahren, dass deren Anzeige erledigt ist, und die Behörde danach von einem technischen Versehen spricht, beschädigt das das Vertrauen in die Justiz. Diesen Befund liefern die Schreiben der Behörde selbst", sagt Ulbrich.
Generalstaatsanwaltschaft: der Maßstab einer Anklage, ohne dass ermittelt wurde
Noch am 24. August 2026 legten die Betroffenen Beschwerde ein. Zugleich erstattete eine Betroffene Strafanzeige gegen den Oberstaatsanwalt wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und der Rechtsbeugung.
Mit Bescheid vom 22. September 2026 wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Beschwerde zurück. Sie prüfte, ob eine Verurteilung in einer Hauptverhandlung wahrscheinlich ist. Das ist der Maßstab für die Anklage am Ende von Ermittlungen. Für den Beginn von Ermittlungen verlangt das Gesetz zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat (§ 152 Abs. 2 StPO). Liegen sie vor, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Zugleich heißt es im Bescheid, die Staatsanwaltschaft Mainz habe das Ermittlungsverfahren zu Recht eingestellt. Gemeint ist ein Verfahren, dessen Einleitung die Staatsanwaltschaft Mainz selbst verneint hatte.
Über die Anzeige gegen den Oberstaatsanwalt entschied die Generalstaatsanwaltschaft im selben Schreiben: kein Anfangsverdacht, kein Ermittlungsverfahren. Sie legte dabei nach eigener Darstellung den in der Anzeige mitgeteilten Sachverhalt zugrunde, obwohl sie die Beschwerde anhand der Verfahrensakten geprüft hatte, in denen die Verfügungen vom 23. Juni und 8. Juli 2026 enthalten sind.
Hessen ermittelt, Rheinland-Pfalz nicht
Im selben Komplex führt die Staatsanwaltschaft Darmstadt auf eine Anzeige derselben Betroffenen vom 20. Mai 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete des Paul-Ehrlich-Instituts (Az. 1600 Js 27629/26). Es betrifft unter anderem die staatliche Freigabe und Überwachung derselben drei Chargen. Am 17. Juli 2026, sechs Tage vor dem Mainzer Bescheid, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit, die Ermittlungen dauerten an. Der Mainzer Bescheid erwähnt dieses Verfahren nicht.
„Wenn die Freigabe dieser Chargen in Darmstadt Anlass für Ermittlungen ist, kann ihre Herstellung für die Staatsanwaltschaft Mainz nicht ohne jeden Anfangsverdacht sein", sagt Ulbrich.
Die Uhr läuft
BioNTech hat angekündigt, das Werk Marburg Anfang 2028 zu schließen. Rückstellmuster eines Fertigarzneimittels sind nach § 18 AMWHV mindestens ein Jahr über das Verfalldatum hinaus aufzubewahren, die Aufzeichnungen über Herstellung, Prüfung und Freigabe nach § 20 AMWHV bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, mindestens aber fünf Jahre. Für Chargen aus dem Jahr 2021 sind diese gesetzlichen Mindestfristen abgelaufen oder laufen in diesen Monaten ab. Im Labor von BioNTech brannte es bereits (vermutlich warme Entsorgung).
Was die Betroffenen verlangen, ist kriminalistisches Handwerk: die Sicherung der Herstellungs-, Prüf- und Freigabedokumentation, die Untersuchung noch vorhandener verschlossener Durchstechflaschen der drei Chargen und die Beauftragung von Sachverständigen. Jeder Monat ohne Ermittlungen erhöht das Risiko, dass Beweismittel verloren gehen.
Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht Koblenz
Am 28. Oktober 2026 haben eine Vielzahl der Geschädigten beim Oberlandesgericht Koblenz gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO beantragt. Sie beantragen, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Ermittlungen aufzunehmen, hilfsweise die Erhebung der öffentlichen Klage zu beschließen. Unter ihnen sind Menschen, die nach der Impfung schwere, überwiegend bis heute andauernde Gesundheitsschäden erlitten haben, und Hinterbliebene. In einem gesonderten Antrag verlangt eine Betroffene die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung, gegen den Oberstaatsanwalt nicht zu ermitteln.
Das Klageerzwingungsverfahren ist der gesetzlich vorgesehene Weg, auf dem Verletzte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nicht zu ermitteln oder nicht anzuklagen, gerichtlich überprüfen lassen können. Über die Anträge entscheidet ein Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz. Die Generalstaatsanwaltschaft hält die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Mainz für zutreffend und hat einen Anfangsverdacht gegen den Oberstaatsanwalt verneint. Für alle Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung.
„Viele meiner Mandantinnen und Mandanten sind seit Jahren krank, manche haben einen Angehörigen verloren. Sie verlangen keine Vorverurteilung. Sie verlangen, was das Gesetz jedem Verletzten zusagt: dass ermittelt wird, wenn zureichende Anhaltspunkte vorliegen. Dass sie dafür bis vor das Oberlandesgericht ziehen müssen, ist der eigentliche Skandal", sagt Ulbrich.
Chronik
20.03.2026 Strafanzeige von 171 Betroffenen gegen Verantwortliche der BioNTech Manufacturing GmbH und des Werks Marburg bei den Staatsanwaltschaften Mainz und Marburg
20.05.2026 Strafanzeige derselben Betroffenen gegen Bedienstete des Paul-Ehrlich-Instituts bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt
11.06.2026 Die Staatsanwaltschaft Marburg gibt ihren Vorgang als Eilsache nach Mainz ab und weist auf drohende Verjährung hin
23.06.2026 Der Urlaubsvertreter ersucht die Kriminalpolizei, einen Beschuldigten zu vernehmen
08.07.2026 Der zuständige Oberstaatsanwalt stoppt die Vernehmung, weitere Ermittlungen sollen nicht stattfinden
17.07.2026 Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilt mit, die Ermittlungen gegen Bedienstete des Paul-Ehrlich-Instituts dauerten an
23.07.2026 Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht mangels Anfangsverdachts von Ermittlungen ab, der Bescheid geht an eine einzige Betroffene
21.08.2026 Die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Mainz teilt der Presse mit, ein Ermittlungsverfahren sei nicht eingeleitet worden
24.08.2026 Der Anwalt der Betroffenen erhält den Bescheid, nachdem eine Presseanfrage die fehlende Übersendung aufgedeckt hat; Beschwerde und Strafanzeige gegen den Oberstaatsanwalt
22.09.2026 Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weist die Beschwerde zurück und lehnt Ermittlungen gegen den Oberstaatsanwalt ab
28.10.2026 Anträge auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Koblenz
Hinweise für Redaktionen
Aktenzeichen: Staatsanwaltschaft Mainz 3300 Js 14591/26, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 4 Zs 751/26, Staatsanwaltschaft Darmstadt 1600 Js 27629/26. Das Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Koblenz liegt noch nicht vor.
Die Namen der Betroffenen werden nicht genannt. Gesprächswünsche vermitteln wir nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung.
Die Bescheide der Staatsanwaltschaft Mainz vom 23. Juli 2026 und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 22. September 2026 stellen wir Redaktionen auf Anfrage zur Hintergrundinformation anonymisiert zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die wörtliche öffentliche Mitteilung amtlicher Dokumente eines nicht abgeschlossenen Strafverfahrens nach § 353d Nr. 3 StGB strafbar sein kann.
Wir regen an, BioNTech, die Staatsanwaltschaft Mainz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz um Stellungnahme zu bitten.
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NACH DIESEM INTERVIEW WURDE ER AUSGESCHALTET🚨"ES SIND ALLE VON BIG-PHARMA GEKAUFT!"
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Wer sagt dem SPD-Dödel, dass das tote Pferd „Deutschland“ heisst? Erschossen von den Altparteien.
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Ich verstehe nie, warum viele Politiker glauben, die besseren Automanager zu sein. In den USA 🇺🇸 liegt der Verbrenneranteil neuer SUVs bei rund 73 Prozent. Marktwirtschaft bedeutet, dass Autohersteller genau die Fahrzeuge herstellen, die Kunden wollen. spiegel.de/wirtschaft/audi-w…
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Komplette Vollmeise die #EU es reicht , kann weg . Ich erwarte von den deutschen Autoherstellern lautstarken Protest.































