Die Landesanstalt für Medien NRW verlangt von Podcaster Ben Berndt, sein komplettes Archiv auf journalistische Sorgfalt nachzuprüfen. Selbst schaut die Aufsicht nach eigener Aussage vor allem auf Videos mit vielen Klicks. Bezahlt wird sie aus dem Rundfunkbeitrag.
Erst der Anlass, ohne Schönfärberei. Im April saß Björn Höcke vier Stunden in Berndts Podcast „ungeskriptet by Ben“. Dort sagte er, die SA habe keine Losung gehabt. Das ist falsch. Die Parole hieß „Alles für Deutschland“. Höcke ist wegen genau dieser Parole mehrfach verurteilt worden. Berndt ließ den Satz stehen.
Wie kann eine Behörde überhaupt einen Podcast rügen? Über § 19 Medienstaatsvertrag. Er gilt für journalistisch-redaktionelle Angebote im Netz, die regelmäßig politische Inhalte bringen. Sie müssen Nachrichten vor der Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit prüfen. Ob sie das tun, kontrollieren die Landesmedienanstalten. Für Berndt ist das die LfM in Düsseldorf.
Im Juni kam ihr Hinweisschreiben. Berndt sollte die Höcke-Folge nachträglich einordnen. Und er sollte alle bisherigen Folgen prüfen, mehr als 300 Gespräche, viele davon stundenlang. Auf dem Brief steht laut Berndt das Motto „Meinungsfreiheit verpflichtet“. Direktor Tobias Schmid sagte zur Prüfung der Folgen: „Das ist sein Job!“ Im selben Interview räumte er ein, Videos ohne fünfstellige Aufrufzahl lasse man eher „durchlaufen“. Der Podcaster soll also jedes Sandkorn umdrehen. Die Aufsicht schaut nur dort hin, wo die Brandung laut ist.
Im September folgte der Rückzug mit Stempel. Die LfM sieht von Maßnahmen ab. Die öffentliche Debatte habe Höckes Satz längst richtiggestellt. Diese Debatte hatte Berndt selbst losgetreten, als er den Brief öffentlich machte. Den Verstoß hält die Behörde trotzdem per Bescheid fest. Kein Bußgeld, aber eine Akte. Ein Strafzettel mit dem Vermerk „diesmal nicht“. Dagegen klagt Berndt jetzt vor dem Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 6 K 7963/26. Fairerweise: Lange sagte er, er sei gar kein Journalist. Diese Einstufung greift seine Klage nicht mehr an.
Jetzt der eigentliche Widerspruch. Dieselbe Sorgfaltspflicht gilt für Zeitungen. Ihre Online-Ausgaben nimmt § 109 Medienstaatsvertrag aber ausdrücklich von den Maßnahmen der Medienanstalt bei Sorgfaltsverstößen aus. Dasselbe gilt für jeden, der sich dem Presserat unterwirft. Dort urteilt keine Behörde, sondern ein Gremium der Branche. Hätte eine Zeitung dasselbe Interview veröffentlicht, hätte die LfM keine Handhabe gehabt. Gleiche Pflicht, anderer Strand. Am einen pfeift ein Bademeister. Am anderen steht ein Schild: Baden auf eigene Gefahr.
Und wer zahlt den Bademeister? Die Landesmedienanstalten bekommen laut Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag 1,8989 Prozent des Rundfunkbeitrags. 2025 waren das 164,5 Millionen Euro. Die LfM NRW erhielt davon gut 20 Millionen. Ihr Haushalt 2026 umfasst 23,3 Millionen Euro. Davon gehen 16,5 Millionen in Personal, Verwaltung und Gremien. Pro Wohnung sind das rund 4,18 Euro im Jahr für alle Medienanstalten zusammen. Jeder Haushalt zahlt mit, auch der, der nie einen Podcast hört. Auch Berndts Zuschauer finanzieren die Aufsicht, die ihren Podcast prüft.
Rechtlich ist die LfM kein Ministerium. Sie ist eine Anstalt mit Selbstverwaltung und soll staatsfern sein. Für den Podcaster fühlt sich das trotzdem wie Staat an. Der Beitrag ist Pflicht, und der Bescheid ist ein Verwaltungsakt.
Die Sonne sinkt hinter die Mole, das Bier wird warm. In Köln klärt bald ein Gericht, ob Schweigen im Interview ein Verstoß sein kann. Gewinnt die LfM, denkt jeder Podcaster künftig mitten im Gespräch an die Aufsicht. Schmid nennt das einen „präventiven Effekt“. Am Strand nennt man das Schere im Kopf. Höckes Satz war falsch, daran ändert kein Urteil etwas. Offen ist nur, wer künftig bestimmt, wann ein Gastgeber widersprechen muss. Denkt man nachts an diese Aufsicht, ist man um den Schlaf gebracht. Die Rechnung dafür kommt trotzdem pünktlich, vierteljährlich.
#Meinungsfreiheit #Medienanstalt
Klingt nach Einzelfall. Ist es nicht.
Stell dir einen freien Blogger vor, 8.000 Artikel im Archiv. Einer meldet einen Satz, und plötzlich soll er alles nachprüfen. Wer macht das noch ohne Rechtsabteilung?
Und jetzt der Gegencheck: Ein Kanzler nennt in der Talkshow eine falsche Zahl, und keiner widerspricht. Muss die ARD dann ihr Archiv seit 1950 durchgehen?
Nein. Für die ARD ist die Landesmedienanstalt gar nicht zuständig. Die ARD kontrolliert sich über ihre eigenen Rundfunkräte.
Der kleine Kutter wird gefilzt, der Tanker winkt sich selbst durch. Bezahlt wird beides aus demselben Beitrag.
Was meint ihr: Muss ein Gastgeber jedem Gast live widersprechen?
Sven Schulze traut der eigenen Fraktion die geheime Wahl nicht zu. Im Dezember sollen 14 von 15 CDU-Abgeordneten lieber den Saal verlassen. Jetzt bröckelt das: Heuer bleibt, Tullner wägt laut Apollo ab. Wer Abgeordnete vor die Tür schickt, damit keiner falsch wählt, schützt vor allem sich selbst. Wer zahlt?
Sven Schulze will die Demokratie vor der AfD schützen. Laut NIUS sollten CDU-Abgeordnete dafür an Eides statt versichern, wie sie geheim gewählt haben. Sonst Mandat weg. Schulze: „Nein. Das stimmt nicht.“
Wer zahlt? Das freie Mandat. Und die Wähler, deren Abgeordnete unter Aufsicht wählen sollen.
#SachsenAnhalt #CDU
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Sven Schulze will die Demokratie vor der AfD schützen. Laut NIUS wollte er dafür in der eigenen Fraktion die geheime Wahl aufheben. Am 13. Oktober soll der CDU-Fraktionschef und geschäftsführende Ministerpräsident Sachsen-Anhalts seinen Abgeordneten eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt haben. Darin sollten sie versichern, nicht für den AfD-Landtagspräsidenten Tobias Rausch gestimmt zu haben. Wer falsch unterschreibt, verzichtet auf sein Mandat. So schildern es mehrere Sitzungsteilnehmer gegenüber NIUS. Schulze sagt: „Nein. Das stimmt nicht.“
Die Vorgeschichte ist Arithmetik. Am 6. Oktober wählte der Landtag Rausch mit 48 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. AfD und BSW haben zusammen 44 Sitze. Vier Stimmen kamen also von woanders. Die CDU-Spitze hatte ihren 15 Abgeordneten Enthaltung empfohlen. In der Urne lagen nur fünf Enthaltungen. Rausch sagte danach, auch CDU-Leute hätten ihn gewählt. Schulze sagte, das lasse sich nicht nachvollziehen. Genau dafür gibt es die geheime Wahl. Man kann die Möwen auf der Mole zählen. Welche gekreischt hat, weiß keiner.
Warum ist das so geregelt? Artikel 41 der Landesverfassung sagt: Abgeordnete sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das nennt man freies Mandat. Der Landtag wählt seinen Präsidenten mit Stimmzetteln und spricht selbst von geheimer Wahl. Für den Ministerpräsidenten schreibt die Verfassung die geheime Abstimmung ausdrücklich vor, in Artikel 65. Der Vorhang der Kabine schützt den Abgeordneten vor dem Gegner. Und vor dem eigenen Chef.
Das beschriebene Papier hätte rechtlich wenig getragen. Eine falsche Versicherung an Eides statt ist nur vor einer Behörde strafbar, die solche Versicherungen abnehmen darf (§ 156 StGB). Eine Fraktion ist keine solche Behörde. Auch der Mandatsverzicht hat eine feste Form. Er wird vor dem Landtagspräsidenten oder einem Notar erklärt (§ 8 Landeswahlgesetz). Der Präsident bestätigt ihn nur, wenn er freiwillig und ohne Drohung zustande kam. Der Landtagspräsident heißt übrigens Tobias Rausch. Das Papier war kein Anker. Es war Treibgut mit Unterschrift. Wirken konnte es nur als Druck. Der frühere Fraktionschef Guido Heuer verwies auf § 106 StGB. Der stellt die Nötigung von Landtagsabgeordneten unter Strafe. Ob er hier greift, entscheiden Gerichte, nicht die Brandung.
Laut NIUS wurde die Erklärung nach einem Einwand zurückgezogen und zerrissen. Der Kurs blieb. 14 von 15 CDU-Abgeordneten beschlossen, bei der Ministerpräsidentenwahl im Dezember den Saal zu verlassen. Nur Heuer stimmte nicht dafür. Er will bleiben. Der frühere Innenminister Holger Stahlknecht sagte der Welt: „Wahlen sind geheim und das aus gutem Grund.“ Die Menschen im Osten seien da sensibel. Sie hätten angeblich freie Wahlen mit Manipulationen erlebt.
Wer zahlt? Zuerst die Abgeordneten. Ihr freies Mandat schrumpft zur Anwesenheit mit Ausgang auf Ansage. Dann die Wähler. Sie haben Abgeordnete gewählt, damit die im Saal sitzen und frei entscheiden. Wer seine Leute vor die Tür schickt oder in die Kabine schaut, schützt nicht die Demokratie. Er schützt die eigene Fassade.
Hier an der Ostsee fragt keiner, wer beim Sonnenuntergang geklatscht hat. Das Bier bleibt geheim, der Applaus auch. Wer nachts an Magdeburg denkt, ist um den Schlaf gebracht. Die Kabine hat einen Vorhang, damit niemand drüberschaut. Auch nicht der, der ihn am lautesten verteidigt.
#SachsenAnhalt #CDU
Europas Token-Import
Zwanzig Dollar im Monat für die neueste amerikanische KI. Oder ein chinesisches Modell per API auf einem gemieteten Server irgendwo. Manchmal reicht sogar die lokale Kiste. Funktioniert irgendwie. Die Produktivitätswellen rollen weiter an, während hinter dem Deich die Frage offen bleibt, wer die Steine eigentlich legt.
Der pragmatische Default hält derzeit. Privatpersonen und viele Firmen kommen mit dem Abo oder der günstigen Qwen- oder DeepSeek-API durch den Alltag. Man zahlt, bekommt die Tokens und nutzt sie für Texte, Code, Analysen oder Kundenkommunikation. Wie beim Stromimport: Solange der Preis tragbar bleibt und die Leitung steht, läuft der Betrieb. Die positive Lesart sagt, Europa erkennt den Bedarf und kauft dann einfach ein – notfalls teurer. Man muss nicht alles selbst bauen, wenn die Frontier anderswo entsteht. Die Brandung kommt von außen, aber das Wasser erreicht trotzdem den Strand. Viele Anwendungen brauchen keine eigenen Modelle in Frontier-Größe. Feintuning auf eigenen Daten oder Integration in bestehende Systeme reicht oft. Der Hafen muss nicht die größten Schiffe bauen, solange er die ankommenden abfertigen kann.
Gleichzeitig trifft die Automatisierung Europa strukturell härter. Hohe Arbeitskosten durch Steuern und Sozialabgaben schaffen einen stärkeren Anreiz, menschliche Arbeit durch KI und Robotik zu ersetzen als in den USA. Arbeitsteuern machen gut die Hälfte der EU-Einnahmen aus. Werden Stellen reduziert oder verdünnt, schrumpft genau die Basis, die Renten, Gesundheit und Sozialsysteme trägt. Die USA stehen unter ähnlichem Druck, besitzen aber dominante KI-Firmen, die etwa drei Viertel der globalen Rechenkapazität kontrollieren und steuerpflichtige Gewinne sowie Kapitalerträge vor Ort erzeugen. Höhere Abgaben dort können verlorene Arbeitssteuern teilweise ausgleichen. Europa hat diese Option in vergleichbarer Größenordnung nicht. Versuche, amerikanische Anbieter stärker zu besteuern, riskieren eingeschränkten Zugang, höhere Preise oder verzögerte Releases für europäische Nutzer. Ohne wettbewerbsfähige eigene KI verlieren europäische Waren und Dienstleistungen an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber denen, die mit besseren Tools hergestellt werden. Das höhlt Unternehmens- und Arbeitssteuerbasen weiter aus. Der Kreislauf verstärkt sich. Am Deich sammelt sich der Tang, während die Strömung das Wasser woanders hinzieht und die Flut andere Ufer bevorzugt.
Europa hält rund fünf Prozent der relevanten KI-Compute-Kapazität. Mistral hat gerade drei Milliarden Euro eingesammelt und eine Bewertung um die 21 Milliarden erreicht – für den Kontinent beachtlich, im Vergleich zu den amerikanischen Labs eine andere Liga. Hohe Industriestrompreise, in Deutschland oft deutlich über dem US-Niveau und in manchen Vergleichen das Doppelte, machen großangelegte Trainings und Inference teurer. Datenregeln des AI Act mit Transparenz- und Copyright-Anforderungen erschweren den Zugang zu Trainingsdaten. Eine ifo-Modellrechnung sieht bei engeren Regeln allein für Deutschland bis zu 155 Milliarden Euro an jährlichem Potenzial bis 2034 auf dem Spiel. Schlechte Politikentscheidungen haben Arbeits- und Energiekosten hochgetrieben und Flexibilität eingeschränkt. Das macht heimische KI-Entwicklung in großem Maßstab praktisch unmöglich. Man kann den Nebel über der Ostsee beobachten und hoffen, dass er sich lichtet. Man kann aber nicht gleichzeitig hohe Wellen erzeugen, wenn der Wind von der falschen Seite kommt und die Steine für den eigenen Deich fehlen.
Zwei Wege liegen offen. Im ersten bleibt der Einkauf tragbar. Europa zahlt höhere Token-Preise – analog zur teuren Energie –, nutzt amerikanische und chinesische Modelle, automatisiert dort, wo es sich lohnt, und hält die Produktivität oben. Man stellt sich mit den Anbietern gut, akzeptiert die Abhängigkeit und steuert über Mehrwertsteuer auf Services oder Abgaben auf lokale Tochtergesellschaften. Die Steuerbasis verschiebt sich langsam von Arbeit zu Kapital und Konsum. Unruhen bleiben begrenzt, weil die Effizienzgewinne die Verluste teilweise auffangen. Im zweiten Weg kippt die Rechnung. Trump-ähnliche Zölle oder Gegenmaßnahmen verteuern amerikanische Tokens weiter. Chinesische Modelle werden zur strategischen Notwendigkeit, bringen aber Datenhoheit- und Zuverlässigkeitsfragen mit. Europäische Firmen verlieren Marktanteile, weil Konkurrenten mit günstigeren und besseren Tools arbeiten. Die Steuerbasis erodiert schneller, während verdrängte Arbeitnehmer Leistungen erwarten. Die aktuellen Ausschreitungen in europäischen Städten wirken dann wie ein Spaziergang im Park im Vergleich zu dem, was kommt. Man kann die Brandung nicht ewig aussitzen, wenn die Konkurrenz die Wellen selbst erzeugt.
Am Abend liegt der Ostseestrand still. Die Wellen rollen gleichmäßig an, der Deich hält vorerst. Doch wer die Steine nicht selbst legt und die Strömungen nur beobachtet, merkt irgendwann, dass die Flut andere Ufer bevorzugt. Wie Rilke schrieb: Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr. Die Tokens kommen von woanders. Die Rechnung bleibt hier.
#KI #Europa #Automatisierung #Steuern #Tokens
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Panzer statt Pflege
In der Drucksache 21/7301 des Bundestags steht es schwarz auf weiß. Der Verteidigungsetat klettert von knapp 59 Milliarden 2025 auf 184 Milliarden 2030. Der Gesundheitsetat sinkt im selben Zeitraum von 19 auf unter 15 Milliarden. Merz und Klingbeil nennen das Planung. Wer genauer hinsieht, erkennt eine klare Prioritätenliste.
Der Einzelplan 14 des Verteidigungsministeriums wächst wie eine Flut, die den Deich überspült. 2026 sollen es schon 83 Milliarden sein, 2027 knapp 110, dann 154, 163 und schließlich 184 Milliarden. Nach dem Sondervermögen Bundeswehr kommen die regulären Mittel. Die Regierung spricht von Hochlauf und NATO-Zielen. In der Praxis bedeutet das Panzer, Munition und Systeme, die irgendwann bereitstehen sollen. Währenddessen rechnet der Bund mit weiter steigenden Zinslasten, weil die Schuldenbremse für Verteidigung gelockert wurde. Die Wellen der Aufrüstung tragen alles andere mit sich.
Beim Bundesministerium für Gesundheit sieht die Gezeitenrechnung anders aus. Nach einem Soll von 22 Milliarden 2026 fällt der Entwurf 2027 auf 14,3 Milliarden. Bis 2030 bleiben es um die 15 Milliarden. Der Grund liegt vor allem bei den Zuschüssen an den Gesundheitsfonds und den auslaufenden Darlehen an die Pflegeversicherung. Der Bundeszuschuss zur GKV wird gekürzt, die einmaligen Stützungsmaßnahmen entfallen. Das Ministerium selbst wächst leicht, die großen Posten schrumpfen. Wer die Zahlen als bloße Buchhaltung abtut, übersieht, dass die temporären Hilfen nicht durch dauerhafte Strukturen ersetzt werden.
Die demografische Strömung läuft in die Gegenrichtung. Bis 2035 wird jeder Vierte in Deutschland 67 oder älter sein. Die Zahl der Hochaltrigen steigt, die Pflegebedürftigen nehmen zu. Studien und Prognosen der Kassen und Berater zeigen wachsende Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflege, getrieben durch Alterung und medizinisch-technischen Fortschritt. Während die Kosten steigen, sinken die Bundesmittel für das Gesundheitsressort. Die Beitragssätze der Versicherten sollen die Lücken schließen. Die Regierung verlagert den Druck auf die Beitragszahler und die Kassen, während der Verteidigungshaushalt über Kredite und Sonderregeln wächst.
Am Ende steht die Frage, was Priorität hat. Der Finanzplan bis 2030 zeigt, dass der größte Teil des Ausgabenanstiegs in die Verteidigung fließt. Andere Bereiche werden konsolidiert. Für die alternde Gesellschaft bleibt weniger direkter Bundeszuschuss. Ob das die gewünschte Sicherheit schafft oder ob die Belastungen für Kranken- und Pflegeversicherung die innere Stabilität stärker belasten, steht nicht in der Tabelle. Die Zahlen sind klar. Die Bewertung bleibt den Bürgern überlassen, die das merken – oder eben nicht.
Am Abend liegt der Strand still. Die Brandung rollt gleichmäßig an, zieht sich zurück und hinterlässt nassen Sand. In der Ferne blinkt ein Leuchtturm. Man denkt an Rilkes Zeile vom Leben, das man nicht gegen den Tod, sondern gegen die Gleichgültigkeit verteidigen muss. Die Wellen fragen nicht nach Haushaltsplänen. Sie kommen einfach.
#Haushalt #Verteidigung #Gesundheit #Bundeswehr #Finanzplan
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Hendrik Streeck beklagt ein „wahnsinniges Loch“ in der Pflegeversicherung, und seine eigene Koalition hält die Schaufel. Acht Milliarden Euro fehlten im nächsten Jahr, sagte der CDU-Abgeordnete und Drogenbeauftragte der Bundesregierung am Montagabend bei „Hart aber fair“. Und: „Im Moment können wir nicht jede Alltagshilfe finanzieren, weil das Geld schlicht und einfach nicht da ist.“
Neben ihm saß Yvonne Lissel. Sie pflegt ihren Mann, der früh an Alzheimer erkrankt ist. Ihren Beruf hat sie dafür aufgegeben. „Wir existieren eigentlich gar nicht“, sagte sie. Draußen lachte vermutlich eine Möwe.
Das Geld ist da. Es liegt nur in einem anderen Einzelplan. Der Finanzplan des Bundes (Drucksache 21/7301) sieht für das Verteidigungsministerium 82,7 Milliarden Euro in diesem Jahr vor. 2030 sind es 183,7 Milliarden, dreimal so viel wie 2025. Der Etat des Gesundheitsministeriums fällt im selben Plan von 21,8 Milliarden auf 14,3 Milliarden im Jahr 2027. Die eine Welle steigt, die andere läuft ab.
Wie kann das sein? Die Pflegeversicherung gehört nicht zum Bundeshaushalt. Sie ist eine Sozialversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) und lebt von Beiträgen: 3,6 Prozent vom Lohn bis zur Bemessungsgrenze. Ihr Loch hat viele Väter, vor allem deutlich mehr Pflegebedürftige. Der Bund schuldet ihr nur eines. Nach § 61a SGB XI zahlt er eine Milliarde Euro Zuschuss im Jahr. Diese Zahlung ist seit 2024 ausgesetzt. Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz verlängert die Pause bis 2028. Eine Milliarde entspricht übrigens etwa zweieinhalb Tagen Wehretat 2028.
Statt Zuschüssen gibt der Bund Darlehen. Ein Darlehen ist kein Geschenk, die Beitragszahler müssen es zurückzahlen. Laut Entwurf fließen von 2035 bis 2039 jedes Jahr 840 Millionen Euro an den Bund zurück. Bei der Krankenversicherung läuft es ähnlich. § 221 SGB V verspricht dem Gesundheitsfonds eigentlich 14,5 Milliarden Euro im Jahr. Seit der Sparreform sind es 2027 nur 13,15 Milliarden, ab 2028 12,95 Milliarden.
Und die Bundeswehr? Für sie steht seit März 2025 eine Ausnahme im Grundgesetz. Nach Art. 115 Abs. 2 Satz 4 GG zählen Verteidigungsausgaben über einem Prozent der Wirtschaftsleistung nicht zur Schuldenbremse. Diese Kredite wachsen laut Finanzplan von 57,6 Milliarden in diesem Jahr auf 151,8 Milliarden im Jahr 2030. Für die Rüstung leiht sich der Staat Geld. Der Pflegekasse leiht er welches, und die Versicherten zahlen es zurück. An der Küste nennt man das: Deich erhöhen, Sandsäcke vom Nachbarn nehmen.
Wer stopft also das Loch? Laut Gesetzentwurf vor allem die Versicherten. Ab 1. Januar sollen Kinderlose einen Zuschlag von 0,9 statt 0,6 Prozentpunkten zahlen. Das bringt 3,3 Milliarden Euro, und den Zuschlag tragen Beschäftigte allein. Beim vorläufigen Durchschnittslohn von 53.452 Euro sind das rund 160 Euro mehr im Jahr. An der Bemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat sind es knapp 230 Euro. In Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat weg. Das ist genau das Geld für Hilfe im Alltag, 800 Millionen Euro im Jahr. Strengere Begutachtung soll 1,3 Milliarden sparen. 2028 sollen die Leistungen nicht an die Preise angepasst werden. Ab 2028 kommen Beiträge auf Minijobs dazu.
Die Sonne sinkt hinter der Mole. Streeck sagt, das Geld sei nicht da. Es ist da. Es trägt nur Tarnfarbe. Wer der Pflegekasse nicht einmal die gesetzliche Milliarde zahlt, sollte das Loch nicht beklagen. Er sollte die Schaufel weglegen. Frau Lissel ist derweil um den Schlaf gebracht, nicht nur in der Nacht.
#Pflege #Haushalt
SPD unterschreibt, was Hubertz verbieten will
Im Bund will SPD-Bauministerin Verena Hubertz Vergesellschaftung per Gesetz verbieten. In Berlin unterschreibt die SPD sie: 160.000 Wohnungen, bis zu 16 Milliarden Euro, auf Kredit. Abzahlen sollen es die Mieter.
Niemand soll an Miete verdienen. Außer dem Kreditgeber.
Linken-Chef Luigi Pantisano sagt im Deutschlandfunk: „Mit Wohnen darf man und sollte man nicht Geld verdienen können.“ Die Entschädigung soll laut Morgenpost über Kredit laufen. Die Mieten sollen langfristig die Kapitalkosten decken. Kapitalkosten sind vor allem Zinsen. Wer Zinsen kassiert, verdient an Wohnungen. Er heißt nur nicht Vonovia. Der Kutter bleibt im Hafen. Am Kai rechnet trotzdem einer ab.
Pantisanos eigene Formel
Pantisano erlaubt Miete für die laufenden Kosten plus Rücklage für Instandhaltung. DIW-Ökonom Konstantin Kholodilin hat für dpa eine solche Kostenmiete gerechnet, samt Zins und Tilgung. Ohne Zuschuss braucht der neue Eigentümer 9,78 Euro pro Quadratmeter. Mit Instandhaltung 11,21 Euro. Heute zahlen Vonovia-Mieter in den betroffenen Wohnungen im Schnitt 8,26 Euro. Das Sondierungspapier deckelt die Eingangsmiete auf diesen Schnitt. Die Lücke ist kein Rechenfehler. Sie ist Ebbe mit Ansage.
Wer zahlt?
Aus dem regulären Haushalt soll kein Geld fließen. Das Papier schreibt aber: Der Träger „erhält eine Eigenkapitalzuführung“. Woher, steht dort nicht. Im Finanzkapitel nennt dasselbe Papier den Haushalt eine „Schieflage“ und sucht 900 Millionen Euro Entlastung für 2027. Zahlen werden also Mieter, Steuerzahler oder beide. Und Anleger: Größter Vonovia-Aktionär ist der norwegische Staatsfonds. Bei Heimstaden hält der schwedische Pensionsfonds Alecta 38,7 Prozent, so ein Kommentar der Berliner Zeitung. Linken-Chefin Ines Schwerdtner vermutet bei Merz „Angst um seine BlackRock-Freunde“. Mit im Boot sitzen auch schwedische Rentner.
Ein Verbot ohne Text
Merz versprach im Juli: „Wir werden die Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften und Mietwohnungen durch Vergesellschaftungsgesetze unterbinden.“ Am 20. Oktober sagte er: „Damit experimentiert man nicht.“ Einen Entwurf gibt es nicht. Das Innenministerium meldet, die „Abstimmungsprozesse“ dauerten an. Regierungssprecher Stefan Kornelius sieht „keinen aktiven Anlass einzugreifen“. Söder will derweil den Länderfinanzausgleich ändern, „wegen mir auch nur für Berlin“. Die SPD sitzt in beiden Booten. Im Bund rudert sie gegen die Strömung, in Berlin mit ihr. Landeschef Steffen Krach: „Als Demokrat weiß man, dass man Kompromisse eingehen muss.“
Wie kann das überhaupt sein?
Art. 15 GG erlaubt, Grund und Boden „in Gemeineigentum“ zu überführen. Bedingung: ein Gesetz, das „Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Berlin hat seit März ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Es tritt 24 Monate nach Verkündung in Kraft und braucht ein Anwendungsgesetz. Es verbietet, den Haushalt „auf Dauer erheblich“ zu belasten.
Der Bund stützt sein Verbot auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG, die konkurrierende Gesetzgebung. Länder dürfen dort regeln, „solange und soweit“ der Bund nicht handelt (Art. 72 Abs. 1). Dann gilt: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Art. 31). Der Haken: Der Bund muss die Bundesregelung als „erforderlich“ begründen (Art. 72 Abs. 2). Und er darf seine Kompetenz nicht nur nutzen, um Länder auszusperren. Das hielt Karlsruhe 2021 fest, ausgerechnet im Beschluss, der Berlins Mietendeckel kippte (2 BvF 1/20). Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagt: „Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich.“ Ein Komplettverbot bräuchte eine Grundgesetzänderung mit zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat (Art. 79 Abs. 2). Kommt ein einfaches Bundesgesetz, kann Berlin in Karlsruhe klagen. Bis zum Urteil gilt das Bundesgesetz.
Und jetzt?
Am 31. Oktober stimmt die Linke ab.
Es ist Herbst an der Ostsee. Wer jetzt keine Wohnung hat, findet so schnell keine. Gebaut wird durch die Vergesellschaftung keine einzige.
#Berlin #Vergesellschaftung
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Wie kann das überhaupt sein? Art. 15 GG erlaubt Vergesellschaftung, wenn ein Gesetz die Entschädigung regelt. Der Bund kann das nur über die konkurrierende Gesetzgebung sperren und muss begründen, dass es erforderlich ist. Wie schnell Bundesrecht ein Berliner Gesetz kippt, hat Karlsruhe 2021 beim Mietendeckel gezeigt.
Merz und Klingbeil planen bis 2030 fast 184 Milliarden für die Verteidigung. Gesundheit fällt unter 15 Milliarden. Die Rentner werden teurer, die Panzer offenbar wichtiger. Ob das jemand merkt, steht auf einem anderen Blatt.
Die Länder wollen einen amtlichen Medienpool mit ARD und ZDF als gesetzten Stammgästen in jede fünfte Feed-Empfehlung schreiben, ausdrücklich nach dem Vorbild von Werbung. Derselbe Entwurf verlangt, dass jeder gekaufte Inhalt gekennzeichnet wird. Für den Quotenplatz ist ein Hinweis nur freiwillig, und „Empfehlung erfolgt aufgrund staatlicher Vorgaben“ gilt dort als zu unattraktiv. Bezahlt ist der Platz trotzdem, vom Beitragszahler.
Wie kann das überhaupt sein? Rundfunk ist Ländersache, also regeln es 16 Staatskanzleien per Staatsvertrag. Die Landtage dürfen am Ende nur Ja oder Nein sagen, ändern dürfen sie nichts. Stellungnahmen gehen bis 13. November.
Ganzer Text: nitter.cf/OstseeObserver/status/…
Die Koalition verdoppelt die Tabak-Einnahmen: Gesundheit steht drauf
Union und SPD haben die Tabaksteuer erhöht. Begründung: Gesundheitsschutz. Im Finanzausschuss hob die Koalition das Einnahmeziel 2027 von 756 Millionen auf gut 1,5 Milliarden Euro. Zahlen sollen die Raucher.
Der Bundestag hat das Gesetz am Donnerstagabend beschlossen. Die Aussprache dauerte 20 Minuten. Am Freitag ließ der Bundesrat es passieren. Die Länder riefen den Vermittlungsausschuss nicht an. Damit ist die Sache durch. Ab Januar 2027 steigt die Steuer, vier Jahre lang, jedes Jahr.
Die Schachtel kostet heute im Schnitt 8,05 Euro. Davon sind 4,05 Euro Tabaksteuer. So rechnet das Finanzministerium selbst. Nach den Berechnungen zum Koalitionsantrag, über die mehrere Medien berichten, sind es 2030 rund 11,78 Euro. Das ist fast die Hälfte mehr. Der Raucher am Hafenkiosk merkt das. Er zahlt die Flut, bevor sie da ist.
Jetzt wird es interessant. Wer den Gesetzentwurf liest, findet den Grund in der ersten Zeile. Die Regierung hat am 29. April Eckwerte für den Haushalt beschlossen. Die Tabaksteuer zählt zu den „vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen“. Konsolidierung heißt: Haushaltslöcher stopfen. Der Gesundheitsschutz kommt erst danach. Er steht dort mit dem Wort „auch“. Das „auch“ ist der kleinste Strandkorb am ganzen Strand. Draufgesetzt hat man trotzdem das größte Schild.
Und die Koalition wollte mehr. Die Regierung plante für 2027 Mehreinnahmen von 756 Millionen Euro. Der Finanzausschuss machte daraus 1,507 Milliarden. Das steht im Ausschussbericht, Drucksache 21/8605. Bis 2030 sollen es jährlich 4,46 Milliarden Euro mehr sein. Wer Gesundheit will, rechnet mit weniger Rauchern. Wer doppelt so viel einnehmen will, rechnet mit vielen, die weiterrauchen. Beides zugleich geht schwer. Die Möwe will auch nicht, dass der Fischer aufhört.
Wie kann das überhaupt sein? Die Antwort steht im Haushaltsrecht. Es heißt Gesamtdeckungsprinzip. Alle Einnahmen decken alle Ausgaben. So steht es in § 7 Haushaltsgrundsätzegesetz und § 8 Bundeshaushaltsordnung. Juristen nennen das auch Nonaffektation: Eine Steuer hat keinen festen Verwendungszweck. Das Finanzministerium schreibt es offen. Die Mehreinnahmen fließen „in den allgemeinen Bundeshaushalt“. Dazu kommt das Grundgesetz. Die Tabaksteuer steht nach Artikel 106 allein dem Bund zu. Die Abgabenordnung kennt Steuern, bei denen das Geld nur Nebenzweck ist. Hier steht es im ersten Satz. Im Klartext: Gesundheit darf auf dem Etikett stehen. In der Flasche ist Haushalt.
Wer zahlt? Das Ministerium beantwortet die Frage in seinen eigenen FAQ. Dort fragt es nach dem „großen Anteil von Konsumentinnen und Konsumenten mit mittleren und unteren Einkommen“. Die Antwort: Wer mehr raucht, zahlt mehr. Das stimmt. Es heißt aber auch: Die Kassiererin zahlt pro Schachtel dasselbe wie der Staatssekretär. Für sie ist es ein größerer Teil vom Lohn. Die Steuer trifft unten härter, mit Ansage.
Der zweite Streich liegt schon auf dem Kai. Das Kabinett hat am Mittwoch die Zuckersteuer auf den Weg gebracht. Ab Juli 2027 kostet sie 32 Cent pro Liter bei Cola und anderen Getränken ab acht Gramm Zucker. Auch hier heißt es Gesundheit. Auch hier zählt das Ministerium schon die Einnahmen: 690 Millionen Euro im ersten Jahr. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Die Sonne sinkt hinter den Deich. Die Ostsee rollt heran wie jeden Abend, ohne Gesetz und ohne Begründung. Das Meer hat seine Perlen, der Bund hat seine Raucher. Und wer am Kiosk die nächste Schachtel kauft, sollte wissen, wofür. Nicht für die Lunge. Für den Haushalt.
#Tabaksteuer #Zuckersteuer
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Wie kann das überhaupt sein? § 8 Bundeshaushaltsordnung: Alle Einnahmen decken alle Ausgaben. Keine Steuer hat einen festen Zweck. Das Ministerium schreibt selbst: Das Geld geht „in den allgemeinen Bundeshaushalt“. Gesundheit ist das Etikett. Was steht bei euch auf der Schachtel? nitter.cf/OstseeObserver/status/…
Die Koalition verdoppelt die Tabak-Einnahmen: Gesundheit steht drauf
Union und SPD haben die Tabaksteuer erhöht. Begründung: Gesundheitsschutz. Im Finanzausschuss hob die Koalition das Einnahmeziel 2027 von 756 Millionen auf gut 1,5 Milliarden Euro. Zahlen sollen die Raucher.
Der Bundestag hat das Gesetz am Donnerstagabend beschlossen. Die Aussprache dauerte 20 Minuten. Am Freitag ließ der Bundesrat es passieren. Die Länder riefen den Vermittlungsausschuss nicht an. Damit ist die Sache durch. Ab Januar 2027 steigt die Steuer, vier Jahre lang, jedes Jahr.
Die Schachtel kostet heute im Schnitt 8,05 Euro. Davon sind 4,05 Euro Tabaksteuer. So rechnet das Finanzministerium selbst. Nach den Berechnungen zum Koalitionsantrag, über die mehrere Medien berichten, sind es 2030 rund 11,78 Euro. Das ist fast die Hälfte mehr. Der Raucher am Hafenkiosk merkt das. Er zahlt die Flut, bevor sie da ist.
Jetzt wird es interessant. Wer den Gesetzentwurf liest, findet den Grund in der ersten Zeile. Die Regierung hat am 29. April Eckwerte für den Haushalt beschlossen. Die Tabaksteuer zählt zu den „vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen“. Konsolidierung heißt: Haushaltslöcher stopfen. Der Gesundheitsschutz kommt erst danach. Er steht dort mit dem Wort „auch“. Das „auch“ ist der kleinste Strandkorb am ganzen Strand. Draufgesetzt hat man trotzdem das größte Schild.
Und die Koalition wollte mehr. Die Regierung plante für 2027 Mehreinnahmen von 756 Millionen Euro. Der Finanzausschuss machte daraus 1,507 Milliarden. Das steht im Ausschussbericht, Drucksache 21/8605. Bis 2030 sollen es jährlich 4,46 Milliarden Euro mehr sein. Wer Gesundheit will, rechnet mit weniger Rauchern. Wer doppelt so viel einnehmen will, rechnet mit vielen, die weiterrauchen. Beides zugleich geht schwer. Die Möwe will auch nicht, dass der Fischer aufhört.
Wie kann das überhaupt sein? Die Antwort steht im Haushaltsrecht. Es heißt Gesamtdeckungsprinzip. Alle Einnahmen decken alle Ausgaben. So steht es in § 7 Haushaltsgrundsätzegesetz und § 8 Bundeshaushaltsordnung. Juristen nennen das auch Nonaffektation: Eine Steuer hat keinen festen Verwendungszweck. Das Finanzministerium schreibt es offen. Die Mehreinnahmen fließen „in den allgemeinen Bundeshaushalt“. Dazu kommt das Grundgesetz. Die Tabaksteuer steht nach Artikel 106 allein dem Bund zu. Die Abgabenordnung kennt Steuern, bei denen das Geld nur Nebenzweck ist. Hier steht es im ersten Satz. Im Klartext: Gesundheit darf auf dem Etikett stehen. In der Flasche ist Haushalt.
Wer zahlt? Das Ministerium beantwortet die Frage in seinen eigenen FAQ. Dort fragt es nach dem „großen Anteil von Konsumentinnen und Konsumenten mit mittleren und unteren Einkommen“. Die Antwort: Wer mehr raucht, zahlt mehr. Das stimmt. Es heißt aber auch: Die Kassiererin zahlt pro Schachtel dasselbe wie der Staatssekretär. Für sie ist es ein größerer Teil vom Lohn. Die Steuer trifft unten härter, mit Ansage.
Der zweite Streich liegt schon auf dem Kai. Das Kabinett hat am Mittwoch die Zuckersteuer auf den Weg gebracht. Ab Juli 2027 kostet sie 32 Cent pro Liter bei Cola und anderen Getränken ab acht Gramm Zucker. Auch hier heißt es Gesundheit. Auch hier zählt das Ministerium schon die Einnahmen: 690 Millionen Euro im ersten Jahr. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Die Sonne sinkt hinter den Deich. Die Ostsee rollt heran wie jeden Abend, ohne Gesetz und ohne Begründung. Das Meer hat seine Perlen, der Bund hat seine Raucher. Und wer am Kiosk die nächste Schachtel kauft, sollte wissen, wofür. Nicht für die Lunge. Für den Haushalt.
#Tabaksteuer #Zuckersteuer





