
Anwalt (#Presserecht, #Verfassungsrecht, #ÖRÄR) | Partner bei @HOECKER_RAe, Köln | Handbuchmitherausgeber | Impressum: https://nitter.cf/t.co/xCo10cqG1x
Köln, Nordrhein-Westfalen
Joined September 2015
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„Ich brauche Informationen, eine Meinung bilde ich mir selber.“ Charles #Dickens
Vielleicht gibt es (nicht nur) in der Berliner Politik doch wichtigere Themen als Gendern, Kiezblocks und Diversität...
123-Politiker Norbert Deutschmann fährt täglich mit dem Bus. Dann zerschnitt ein Mann die Bremsschläuche, auf einer linken Plattform erschien ein Bekennerschreiben. Ist das Widerstand gegen rechts oder Gefährdung von Busfahrern? Link in X-Bio. 🤡
Ich erlebte sie im Mai 2024 als Richterin bei der Verhandlung zum sog „Brandenburg-Paket“. Das war tadellos. Alles Gute!
Juli Zeh gibt ihren Posten als ehrenamtliche Richterin des Verfassungsgerichts Brandenburg vorzeitig auf. Die Schriftstellerin nennt Zeitmangel als Grund. Der Landtag muss jetzt eine Nachfolge finden.
buff.ly/sbuVvB1
Entscheidung bis Weihnachten (also in den kommenden 8 Wochen), aber ggf. ohne mündliche Verhandlung? 🧐 § 25 BVerfGG sieht grds. eine solche Verhandlung vor - es sei denn, die Beteiligten verzichten darauf (Abs. 1), die Anträge sind unzulässig oder offensichtlich unbegründet (§ 24) oder von der Verhandlung ist "keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten" (§ 48 Abs. 2). Es bleibt also spannend - und ja, es dauert m.E. deutlich zu lang.
BSW-Wähler werden wie Wähler zweiter Klasse behandelt! Es ist ausgeschlossen, dass es einen ähnlichen Umgang mit den Grünen oder der FDP gegeben hätte, wenn sie den Einzug in den Bundestag so knapp verpasst hätten wie wir. Natürlich hätte es dann bei vergleichbaren Zählfehlern eine schnelle Überprüfung der Wahl gegeben. Es ist unverständlich, warum selbst das Bundesverfassungsgericht so viel Zeit benötigt, um den Weg für eine Neuauszählung freizumachen. Karlsruhe hatte den Bundestag zu Recht ermahnt, das Verfahren zu beschleunigen. Die Wähler haben einen Anspruch auf eine korrekte Auszählung ihrer Stimmen. Noch vor Ablauf der halben Legislatur im Februar 2027 sollte durch eine Neuauszählung geklärt werden, ob der aktuelle Bundestag überhaupt verfassungsgemäß zusammengesetzt ist!
Rechtswidrige Angriffe, v.a. Straftaten, sind eine absolute Grenze, da stimme ich @markus_sehl zu. Aber "Anfeindungen", "Hass" oder "Empörungen" müssen auch Richter und Staatsanwälte als Reaktionen auf ihre amtlichen Tätigkeiten (bis zur o.g. Grenze) hinnehmen - auch unter Namensnennung.
Das erklären uns die Gerichte im #Presserecht seit vielen Jahren zur sog. wahren Berichterstattung aus der Sozialsphäre selbst; eine Grenze ist hier bei "Stigmatisierung, sozialer Ausgrenzung oder Prangerwirkung" zu sehen: "Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich auf Grund des Sozialbezugs nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird". Und weiter: "Der erkennende Senat hat für eine Berichterstattung über die berufliche Sphäre des Betroffenen klargestellt, dass der Einzelne sich in diesem Bereich von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, einstellen muss" (BGH, VI ZR 259/05).
Danach gilt bspw.: Wer freiwillig Entscheidungen im Namen des Volkes trifft, muss sich auch bis zur o.g. Grenze Kritik des Volkes und der Medien gefallen lassen. Und: "Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieses darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten".
Immer öfter werden Richter und Staatsanwälte beleidigt, bedroht oder angegriffen. Das ist verheerend. Nicht nur für die Betroffenen. trib.al/MudtoHX
Sollten uns jemals menschenfressende Außerirdische angreifen, wette ich, dass es Deutschland sein wird, in dem sich die erste NGO für mehr Verständnis für und weniger Hass und Hetze gegen diese „Besucher“ gründen wird. 👽
Nach Art. 81 LV Berlin vielleicht einfach alle Verurteilen begnadigen, dann kann man die Justizvollzugsanstalten ggf vermieten? 🤡
"Die Berliner Linksjugend hat einen Vorschlag zur Entlastung der Justiz: Alle Anzeigen gegen die Palästinabewegung sollen fallen gelassen werden"
ruhrbarone.de/berlin-die-lin…
Schlagzeilen, mit denen man nicht gerechnet hat:
„Starkes Gefühl der Verbrennung“ – USA testen Strahlenwaffe zur Abwehr von Migranten to.welt.de/TxifQJm
"Und Artikel 15, also die Vergesellschaftung, ist eben auch ein Grundrecht: (...)" Nein. Art. 15 GG "enthält keinen Verfassungsauftrag zur Sozialisierung, sondern nur eine Ermächtigung dazu an den Gesetzgeber" (BVerfG, Urt. v. 17.05.1961, Az.: 1 BvR 561, 579/60, 114/61); es handelt sich um "kein eigenständiges Grundrecht" (BeckOK GG/Axer, 66. Ed.; 15.8.2026, Art. 15 Rn. 8). tagesspiegel.de/berlin/berli…
Sind das Internet, KI und das Äußerungsrecht doch noch Neuland? Angebliche E-Mails von Andreas Keith (MdL) und @chr_cremer1982 werden aktuell offenbar ohne jede Prüfung verbreitet, u.a. von Politikern bzw. politischen Konkurrenten. Nun habe man endlich den internen Einblick, und nun müsse man die @AfD aber wirklich verbieten. Aber: Es sind Fälschungen. Journalisten wie @LarsWienand (s. unten zur einen Fake-Nachricht) oder @HenHoffgaard (vgl. jungefreiheit.de/politik/deu… zur anderen Fake-Nachricht) finden sie auch nicht im Leak. Anfragen an die Betroffenen vor der Verbreitung dieser enorm rufschädigenden Mitteilungen? Fast immer Fehlanzeige. Verzicht auf den Verdachtsbericht, weil es keine objektiven Anhaltspunkte gibt? Sehr selten. Nun ja. Die ersten Abmahnungen sind jetzt verschickt (Unterlassungsansprüche erfordern übrigens kein Verschulden), Strafanzeigen folgen. Manchmal hilft Zuckerbrot, manchmal braucht es die Peitsche.
Ein Ministerium soll Behörden anweisen, ein geltendes Gesetz nicht durchzusetzen? 🤨 #Tabaksteuer bild.de/politik/inland/tabak…
„Polizeikreise vermuten, dass Migranten so ihre Chancen auf eine Bewilligung ihres Antrages erhöhen wollen.“
70 Prozent der neuen Asylbewerber in Ceuta geben an, wegen Homosexualität verfolgt zu werden to.welt.de/zoMop2V
Das Pferd ist nützlich und erschwinglich. Das groteske Benzin-Automobil von Carl Benz wird im Verkehr keine Rolle spielen. Wenn es überhaupt die Zulassung bekommt können es sich nur Wohlhabende leisten. Die deutsche Pferde- und Kutschenindustrie hat von Benz nichts zu befürchten.
Die Elektro-Ente ist nützlich und erschwinglich. Das groteske Raketenauto von @elonmusk wird im Verkehr keine Rolle spielen. Wenn es überhaupt die Zulassung bekommt können es sich nur Millionäre leisten. Die deutsche Autoindustrie hat von Tesla nichts mehr zu befürchten.
Erwartbar. Interessant: „Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen.“
„Meine“ Merkel-Entscheidung der @AfD erging noch mit 5:3 Stimmen (2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20)…
#BVerfG Erfolgreicher Eilantrag der Partei DIE LINKE gegen Instagram-Post einer Bundesministerin bverfg.de/DE/bvg26-065
>>Außerdem sei Bas als „Fehlbesetzung“, „inakzeptabel“ und „Blockiererin“ bezeichnet worden. „All das sind persönliche Verunglimpfungen, die gar nicht gehen.“<< 🤨
Vorwürfe gegen Merz nach Bas-Rücktritt – erstmals nennt Schwesig konkrete Aussagen to.welt.de/KLahlmy
ZEIT, House of Block und Co.: Beruhigt Euch - die Presse ist nicht sakrosankt! Ja, Pressefreiheit ist (sehr) wichtig, und die freie Presse muss geschützt sein. Sie ist "konstituierend für die freiheitlich demokratische Grundordnung" (BVerfG, 1 BvR 2480/13). Dazu gehört auch der Quellenschutz. Aber: Das deutsche Recht kennt Einschränkungen, die jedem Journalisten bekannt sein sollten. § 53 Abs. 1 StPO benennt ein (weites) Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, § 97 Abs. 5 StPO kennt ein entsprechendes Beschlagnahmeverbot. Im Rechtsstaat sind aber auch das staatliche Strafverfolgungsinteresse und die Interessen der angeklagten Personen (für die die Unschuldsvermutung gilt) anerkannt (vgl. auch BT-Drs. 14/5166, S. 8 f.). § 53 Abs. 2 S. 2 StPO schränkt die Rechte der Presse daher u.a. bei in Streit stehenden "Verbrechen" ein. Laut Medienberichten hat sich das LG Hamburg an diesen gesetzlichen Vorgaben "entlanggehangelt" und dabei v.a. die Bedeutung der Pressefreiheit erkannt und u.a. durch konkrete Abwendungsbefugnisse berücksichtigt. Auch eine Enttarnung von Informanten sei nicht zu befüchten, berichtet etwa die @lto_de. Die ZEIT kann das nun gerichtlich überpüfen lassen; der Ausgang ist sicherlich offen und dürfte für künftige Verfahren wegweisend sein. Aber: Das ist "Rechtsstaat" (der im Übrigen sogar das Verbot von Medienunternehmen vorsieht) und kein gefährlicher oder gar willkürlicher Angriff auf die Pressefreiheit. Lasst die Kirche im Dorf.




















