@disputabilis
Joined March 2012
Konrad retweeted
"Geimpfte fangen sich reihenweise Covid ein, obwohl sie vor 6 Monaten gedacht haben, sie würden damit zur Herdenimmunität beitragen. Jetzt wird so getan, als sei es nie um etwas anderes gegangen, als einen schweren Verlauf zu verhindern." 11.10.2021 #RichtigErinnern
8
61
1
299
6,929
Das viele Geld, das mir in Deutschland vom Finanzamt abgenommen wurde, das habe ich immer in Kauf genommen. Als Fotograf habe ich teilweise vierstellige Tagessätze bekommen. Aber als Typen wie Poschardt freudig geklatscht haben, als eine unheilige Allianz des Establishments mir eine Genspritze aufnötigen wollte und mich für meine Maßnahmenkritik beschimpft und diffamiert haben, war es vorbei. Geld alleine wird nicht reichen…
10
41
3
278
5,486
Nach den über Jahre andauernden Abweisungen von sog. zivilrechtlichen Impfschadensklagen, bei denen es keine Rolle spielte, was geimpft wurde und welche gesundheitlichen Schäden bei unseren Mandanten entstanden waren, weil immer alles mit einem fiktiv anzunehmenden Nutzen - Risiko - Verhältnis erschlagen wurde, drehen nun immer mehr Landgerichte nach der Rechtsprechung des BGH und schon teilweise ihrer Oberlandesgerichte bei. So erließen nun die Landgerichte Ravensburg, Aurich, Kassel und und nun auch Landau in der Pfalz ein Teilurteil. Das letztgenannte Teilurteil betraf AstraZeneca. Teilurteile gibt es auch vom OLG Bamberg, vom OLG Dresden und vom OLG Celle und sogar vom OLG Koblenz. Zu den Inhalten der Auskunft ist gleichwohl bis heute zu AstraZeneca nichts bekannt geworden.
25
194
6
580
15,544
1/ Wie groß mag wohl der wahre Wille zur Corona-Aufarbeitung sein, wenn man so stolz wie @alena_buyx verkündet, dass man Veranstaltungen dazu von vornherein „gehijacked“ habe, um nicht über die negativen Folgen der drakonischen Corona-Maßnahmen sprechen zu müssen? Unter seinesgleichen vergisst man wohl schnell mal die Kamera …
24
125
6
337
6,733
Am Montag geht es um eine große Sache, den Bundeshaushalt. Er hat das Potential, die Koalition zu sprengen. Ich nehme an der öffentlichen Anhörung als Sachverständiger teil. Meine schriftliche Stellungnahme können Sie beim Bundestag abrufen. Link: bundestag.de/resource/blob/1…
76
451
7
1,889
27,688
Ich wollte @RegSprecher wissen, ob @bundeskanzler bei seinem letzten Treffen @ZelenskyyUa die neuen Milliarden-schweren Zusagen daran gekoppelt hat, dass 🇺🇦Regierung bei Aufklärung #NordStream-Anschlag kooperiert. Immerhin geht Bundesanwaltschaft von staatlicher🇺🇦Beteiligung aus. Was denkt Ihr, wie die « Antwort » ausgefallen ist? 🤔🫣
205
755
22
3,246
45,867
Heute um 11 Uhr wird die @Die_Gruenen-Spitze (@fbrantner & @fbanaszak) ihren Leitantrag "Unser Plan für Deutschland" in der #BPK vorstellen. Man darf gespannt sein, was eine +- 15% Oppositionspartei so als ihren Plan für diese angeschlagene Republik vorstellt und was sie sich davon erhofft... (und ob sich Franziska und Felix daran erinnern, wer bis Mai 25 mit in der Vorgängerregierung saß...)🤔 Falls Ihr Fragen habt... ;)
28
75
1
480
6,343
Im @dlfkultur spreche ich über tiefe und flachere, deshalb aber nicht schlechtere Gründe, Aufrüstung, Wehrpflicht und Kriegsrhetorik abzulehnen. deutschlandfunkkultur.de/paz…
3
33
99
1,651
Der CDU-Ministerpräsident akzeptiert den Entzug seines Doktortitels – und bleibt Ministerpräsident. Ein beispielloser Vorgang, der Thüringen beschädigt. Ein Kommentar. berliner-zeitung.de/article/…
133
468
23
2,017
27,783
Wollt Ihr die #Bundesregierung im vollen Empathielos- und Zynismus-Modus sehen? Voilà: Auf meine Nachfrage zur ausbleibenden Nachlieferung @AuswaertigesAmt zu 200 Euro Abzug bei 🇩🇪Rentnern in 🇷🇺 wegen EU-Order - antwortete der AA-Sprecher: „Nicht zuständig“, „nichts schuldig“...
112
715
14
2,902
32,529
Eine für 80 Millionen Das Phänomen der "Mut-Ärztin" Bea Merscher, die spätestens seit ihrer Kanzler-Beleidigung auf RTL Ende August einen höheren Bekanntheitsgrad erlangt hat, sollte man nicht unterschätzen. Auch wenn gestern zur ersten Station ihrer durch knapp 200.000 Euro Spenden finanzierten Demo-Roadshow in Stuttgart höchstens 1.500 Teilnehmer erschienen, spricht doch ihr enorm selbstbewusstes Auftreten dafür, daß man noch öfter von ihr hören wird. Sie spricht frei und animiert die Zuhörer, als ob die Bühne schon immer ihre Heimat gewesen sei. Überhaupt "Heimat", "wir", "unser Land", und immer wieder die "Menschen", das Gemeinschafts-Tschakka rattert bei ihr wie aus einem Maschinengewehr. Sie bedient sich wahllos aus dem ideellen Setzkasten von John Lennon bis Pegida. Die Menschen sind alle gleich, alle wollen doch nur Frieden und ein gutes Leben, nur die Politiker (gelenkt von geheimen Mächten?) sind böse. Dabei fallen immer wieder "rechte" Chiffren auf wie die "gewollte Spaltung", Slogans wie "Wir sind das Volk", sie will "euch wach machen". Der per Video eingespielte zukünftige stv.Vorsitzende ihres in Gründung befindlichen Vereins "Es ist Punkt 12 e.V." spricht von "staatlich verordnetem Sterben", während sie selbst die derzeitigen Reformpläne zum "Ende des Gesundheitssystems" proklamiert. Bea Merscher redet aber vor allem gerne über Bea Merscher. Wie sie zu ihrer Berufung fand. Wie sie von Medien und sogar von den eigenen enttäuschten Fans von früher attackiert wird. Das ist kokett, tatsächlich hat sie seit dem Auftritt mit Merz über eine halbe Million Follower alleine auf Instagram hinzugewonnen. Fragen zu ihrer Geschäftstüchtigkeit, zu ihren Podcast-Auftritten und wo die angekündigte Rechenschaft über die Spendenverwendung bleibt, etikettiert sie zum Angriff auf die Meinungsfreiheit um. Immer wieder postuliert sie, weder Kinder noch Pflegekräfte hätten eine Stimme in der Gesellschaft gehabt, aber jetzt sei sie gekommen, um diese vermeintliche Leerstelle auszufüllen, und Anführerin einer "Bewegung" zu werden. Das ganze Spektakel ist mehr als offensichtlich beeinflusst vom Vorbild der "Querdenken"-Bewegung, die allerdings ihrerzeit nicht künstlich erzeugt, sondern organisch gewachsen war, und deren Gründer nicht mit 300.000 Followern auf sozialen Medien startete, sondern mit einer Fahrraddemo mit 30 Teilnehmern während des ersten Lockdowns 2020. Während ich Michael Ballweg als einen etwas spröden, sehr zurückhaltenden und meditativen Mensch kennengelernt habe, ist Bea Merscher dagegen ein Produkt der Aufmerksamkeits-Ökonomie sozialer Medien, in der sich durchsetzt, wer am meisten Lärm macht: "Werdet laut! Ihr müsst laut sein!". Diese Show wird so schnell nicht enden. Denn ihr Ziel ist, "80 Millionen davon zu überzeugen, daß wir alle das Gleiche wollen".
14
7
1
88
14,661
05.10.2026 Oberlandesgericht Köln kündigt Erfolg der Impfgeschädigten im Berufungsverfahren gegen Moderna an. In den jeweiligen mündlichen Verhandlungen gegen den Impfhersteller Moderna kündigte das Oberlandesgericht Köln an, die jeweiligen erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte Köln und Bonn wegen grober Verfahrensfehle aufzuheben und an diese an die ersten Instanzen zurückzuverweisen. Damit wurden erstmals nun auch Verfahren von Moderna in NRW verhandelt. Bisher ging es immer nur um AstraZeneca oder BioNTech. Das Oberlandesgericht Köln setzt mit seiner angekündigten Rechtsprechung seine bisherige Linie konsequent auch nun gegen Moderna fort. Die Urteile wiesen vor allem, was die Beurteilung des sog. negativen Nutzen - Risiko - Verhältnisses anbetrifft, derart gravierende Verfahrensfehler auf, dass das Ausgangsgericht, um den jeweiligen Klägern nicht eine volle Instanz zu nehmen alles unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu beurteilen hätten. Die Annahme, dass eine Bewertung der CHMP auf der Datengrundlage der Beklagten, als sachverständige Stelle herangezogen werde könne, sei nach der Rechtsprechung des BGH zu beanstanden. Sämtliche Klagen der jeweiligen Kläger seien schlüssig dargelegt worden, da anders als es die Beklagte und die Vorinstanzen gesehen hätten, seien keine zu hohen Anforderungen an einen substantiierten Vortrag zu stellen. Insbesondere müssten nicht lückenlos alle Befundberichte und Patientenakten für die Bejahung des Auskunftsanspruchs eingereicht werden. Die Darlegung der Tatsachen, aus denen sich die Beweiserheblichkeit ergebe, genüge. Diskutiert wurde auch der Auskunftsanspruch der Impfgeschädigten. Auch hier habe der Vortrag der jeweiligen Klagepateien eine hinreichende Plausibilität ergeben. Der Gegenseite bleibt nachgelassen, bis zum 26.10.2026 zu erläutern, warum der Senat selbst nicht aufheben und zurückverweisen sollte, sondern über den Auskunftsanspruch selbst befinden möge. Den Termin zu Verkündung eine Entscheidung hat in jeder Sache der Senat für den 16.11.2026 bestimmt. Angehängt wurde der Bericht eines der drei Ausgangsverfahren vor dem Landgericht Bonn. Die Aktenzeichen des OLG Köln in allen drei Moderna - Verfahren lauten: 5 U 75/25, 5 U 62/25 und 5 U 67/25. nitter.cf/AnwaltUlbrich/status/1…
Heute zwei Termine vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn gegen den Impfhersteller Moderna Wir haben heute 2 Gerichtstermine vor der 9. Zivilkammer vor dem Landgericht Bonn wahrgenommen. Es ging um Schmerzensgeldansprüche und Schadenersatzansprüche für gesundheitliche Schäden, die die jeweils jungen Klagepartein nach den Impfungen erlitten hatten. In beiden Verfahren ging es um ein paar gesundheitliche Schäden herauszugreifen um ME/CFS, Immundefizit, Myokarditis und neurologische Schäden. Wir hatten bei der Kammer bereits 4 Verfahren in Sachen gegen BioNTech vor ein paar Monaten verhandelt (wir berichteten). Alle Klagen der dortigen Geschädigten wies die selbe Kammer ab. Darauf nahm heute dann auch die Kammer in Anwesenheit der Geschädigen Bezug und erklärte, dass sie ein fiktives positives Nutzen - Risiko - Verhältnis annehmen dürfe, weil die Impfung zugelassen sei. Wir traten der Ansicht entgegen: 1. Der BGH sieht die rechtlichen Grundlagen einer Zulassungsentscheidung nie als Tatbestandswirkung an, sondern erklärte stets, dass diese der vollen richterlichen Überprüfung oblägen. 2. Das Arzneimittelhaftungsrecht ordnet über § 25 Abs. 10 AMG grundsätzlich an, dass die Zulassungsentscheidung keinerlei Einfluss auf die zivilrechtlichen Ansprüche u.a. nach § 84 AMG haben dürfe. 3. Das Arzneimittelhaftungsrecht ist überhaupt nur anwendbar, wenn gem. § 2 Abs. 4 AMG ein zugelassenes Arzneimittel vorliegt. 4. Das Nutzen - Risiko - Verhältnis wird nach der Rechtsprechung des OLG Schleswig in 4 Stufen geprüft. a. Ist überhaupt mit einem Medikament ein Einschreiten erforderliche. Deshalb muss die Gefährlichkeit des Erregers bestimmt werden. Das ist hier gem. Art. 43 Abs. 2 und Abs. 6 IGV für SarsCoV2 durch Prof. Dr. Ioannidis geschehen, wonach schon kein Einchreiten erforderlich war. Das war nicht der Fall, also gibt es ein negatives Nutzen - Risiko - Verhältnis schon in dieser Stufe. b. In der zweiten Stufe wird geprüft ob bereits Behandlungen, die als lege artis anerkannt sind bestehen, um damit erfolgreich SarsCoV2 zu behandeln. Das war der Fall. Schon seit jeher wurden RNA - Viren mit Zink, Zink - Ionophoren und Vitamin D u.a. behandelt. Es gab bis Juni 2021 aber mindestens weitere 20 für die Behandlung und Prävention zugelassen Medikamente, die all in der Wirksamkeit Spikevax deutlich schlugen. Gem. Art. 14a VO (EG) 726/2004 (Fassung 2019) hätte danach nie eine bedingte Zulassung erfolgen dürfen. Also gibt es ein negatives Nutzen - Risiko - Verhältnis auch in dieser Stufe. c. Dann sieht man sich in der dritten Stufe den Nutzen an. Moderna behauptet, dass der Stoff zu Prävention vor Covid19 tauge, und zwar zu 94%. Darunter versteht man Infektionsschutz und Übertragungsschutz. Allein darauf wurde auch die Duldungspflicht in der Bundeswehr gestützt. Es besteht aber kein Übertragungsschutz und auch kein Infektionsschutz. Zum einen erklärte das in Bezug auf den Übertragungsschutz die EMA im Schreiben vom 18.03.2023 und zum Anderen ist durch die peer reviewed Literatur bekannt, dass ein möglicher Schutz im Inneren des Körpers keinen Schutz an den respiratorischen Schleimhäuten bedeutet mit der Folge, dennoch Infektionen gleichermaßen zu erleiden. Dazu wurde viel peer reviewed Literatur eingereicht. Also gibt es auch ein negatives Nutzen - Risiko - Verhältnis in dieser Stufe. d. Wenn schon kein erkennbarer Nutzen im Rahmen des deklarierten Anwendungsbereichs vorhanden ist genügt jedes minimale Risiko um das Nutzen - Risiko - Verhältnis negativ werden zu lassen, wie da wären: - toxisches SM102 LNP - toxische SpikeProteine - eine Produktion in Scale2 statt in Scale1 (vergleichbar bei BioNTech mit Process1 und Process2) - Gefahr der Kontaminierung mit pDNA - Gefahr der kontaminierung mit DNA der Bakterien - Andocken des Spike Proteins an die ACE2 Schnittstellen der menschlichen Zellen und Auslösen der RAS - Kaskaden u.a. - Gefahr von Myokarditis und Perikarditis - Gefahr von neurologischen Schäden - Gefahr von vaskulären Schäden u.a. Am 29.06.2024 wurde der peer reviewed Aufsatz als wissenschaftliche Gesamtbewertung von Comirnaty und Spikevax in Bezug auf das sogenannte „Nutzen-Risiko-Verhältnis“ in der Fachzeitschrift International Jounal of Vaccine Theory, Practice, and Research IJVTPR mit dem Titel „COVID_19 Modified mRNA „Vaccines“, Lessons Learned from Clinical Trials, Mass Vaccination an the Bio-Pharmaceutical Complex“ M. Nathaniel Mead, MSc 1 , Stephanie Seneff, PhD , Russ Wolfinger, PhD , Jessica Rose, PhD , Kris Denhaerynck, PhD , Steve Kirsch, MSc , and Peter A. McCullough, MD, MPH neu bewertet. Danach besteht ein neg. Nutzen - Risiko - Verhältnis. Was stellt jetzt das Landgericht Bonn und die Kammer für Heilbehandlungen dagegen? Mit der regulären Zulassung könne eine Tatbestandswirkung auch für das positive Nutzen - Risiko - Verhältnis angenommen werden, weshalb die Kammer der Fiktion vertraue die sich aus der Bewertung der Zulassungsbehörden ergebe und den gesamten vorstehenden Vortrag einschließlich der gesamten Literatur dürfe daher das Landgericht Bonn vollständig ignorieren. Es pflichtet dem Oberlandesgericht Koblenz bei, dass die aus den Arzneimittelbehörden der Nationalstaaten entsandten Mitglieder in die CHMP den "Olymp der medizinischen Wissenschaft" darstelle, weshalb einfach schier unmöglich sei, dass man mehr in der Wissenschaftswelt wissen könne, als die Behördenmitarbeiter selbst, zumal diese in der Regel den Vertriebspartnern des Impfherstellers weisungsgebunden untergeben waren. Damit schließt sich auch das Landgericht Bonn der eristrischen Dialektik an, um eine nicht inhaltliche Prüfbare Entscheidung, da keiner die Entscheidungsgrundlagen kennt, über Autoritätshörigkeit dann zur Fiktion zu erheben, die jeder vorgetragenen Wirklichkeit vorginge. Das Wort "Erkenntnisse" hat dann wohl auch beim Landgericht Bonn sein Bedeutung verloren, wenn diese durch Fiktionen ersetzt werden dürfen. Auch der Umstand, dass der Gesetzgeber erkennbar mit dem Tatbestandsmerkmal "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft wollte" dass mit diesem Maßstab die behördlichen Entscheidungen und die seiner Gremien zu prüfen seien, verkehrt das Landgericht Bonn auch diesen Teil wieder in sein Gegenteil. Als ich die Frau Vorsitzende dann darauf ansprach, dass es dann überhaupt keinen denkbaren Anwedndungsfall mehr der Gefährdungshaftung bei zugelassenen Medikamenten gem. § 84 AMG gibt pflichtete sie dem bei, indem sie erklärte, dass erst die Behörden die Zulassung zurück ziehen müssten, damit die Kammer wieder darüber nachdenkt auch den Vortrag zum Nutzen - Risiko - Verhältnis zu lesen. Ich muss das einmal so deutlich transportieren, um jedem klar zu machen, dass es hier nicht um die Gesetzesanwendung, sondern die Exekutierung eines politischen Willens handelt. Mit Rechtsanwendung hat der Umgang mit den Geschädigten nichts mehr zu tun. Zwei Schwerstgeschädigten ins Gesicht zu sagen, dass sie eben enschädigungslose Kollateralschäden blieben, die sich eben für die Gesellschaft auf eigene Kosten und zum eigenen Schaden aufopferten, war hart für jeden der anwesenden Gechädigten zu verkraften. Das gelang auch nur, weil ich schon im Vorfeld über die Rechtsprechungslinie des Landgerichts Bonn informiert hatte. Ich konnte mir dann nicht verkneifen nochmals auf den Sinn und Zweck von § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG hinzuweisen, bei dem es um den Schutz des Impfherstellers vor überbordender Inanspruchnahme geht. In Deutschland gibt es insgesamt nur etwa 1.150 zivilgerichtliche Verfahren gegen Impfhersteller. Davon entfallen keine 20 Prozent der Klagen auf Moderna. Wie also 230 Geschädigte, selbst wenn sie alle voll kompensiert werden würden die die ausgewiesenen Gewinne von 20,5 Mrd EUR schmälern könnten bleibt das Geheimnis des Landgerichts Bonn, die ihre oberste Aufgabe heute darin sahen die Gewinne des Impherstellers zu beschützen. Im Termin wurden die negativen Urteile zur Verkündung für Anfang April avisiert. Mein Persönlicher Kommentar: Wenn ich Richter wäre und müsste an solchen Entscheidungen mitwirken, könnte ich mir nicht wieder in den Spiegel sehen. Würde das irgend jemand von mir verlangen, würde ich den Dienst als Richter sofort quittieren. Was also bitte reitet die Kammer für Heilbehandlungen, so mit - auch aus iherer Sicht - belegten Impfgeschädigten zu verfahren?
46
379
19
1,184
19,250
Man kann längst nicht mehr von „Fehlern“ sprechen. Es waren keine. Reden wir darüber, was mit der Corona-Politik und der Verweigerung ihrer Aufarbeitung wirklich gespielt wird. Wer von Fehlern redet, sucht Ausreden. Ein Fehler passiert aus Unwissenheit, aus Eile, aus Versehen. Was in diesem Land geschehen ist, war aber kein Versehen. Es war Methode. Es war die bewusste Entscheidung für die Brechstange, für die Ausgrenzung, für die Angst als zentrales Steuerungsinstrument der Politik. Das alles passierte nicht einfach so. Das war Absicht. Man wusste sehr wohl, was man tat. Als man Kinder zu Gefährdern erklären ließ. Als man Ungeimpfte vom gesellschaftlichen Leben aussperrte und medial zum Sündenbock stempelte. Als man kritischen Wissenschaftlern und Ärzten die Existenz vernichtete, nur weil sie das taten, wozu sie eidlich verpflichtet waren: Evidenz einfordern, verhältnismäßig handeln, Schaden abwenden. Das waren keine Irrtümer. Das war die konsequente Ausnutzung eines Machtrausches, den sich Politik und Behörden über Jahrzehnte nicht hätten erträumen lassen. Deshalb gibt es auch keine Aufarbeitung. Denn wer aufarbeitet, deckt nicht bloß kleine Patzer auf – er deckt die Vorsätzlichkeit auf. Man will nicht aufarbeiten, weil man dann zugeben müsste, dass die Maßnahmen nicht trotz, sondern wegen ihrer Härte gewählt wurden. Weil Kontrolle schmeckt. Weil ein Volk, das in Dauerpanik gehalten wird, nicht nach Evidenz fragt, sondern nach dem starken Arm. Wer jetzt eine echte, schonungslose Aufarbeitung machen würde, würde das gesamte Narrativ der „gesellschaftlichen Solidarität“ als das entlarven, was es war: ein politisches Zwangskorsett zur Durchsetzung von Gehorsam. Es war kein Irrtum, Maskenverträge im Hinterzimmer zu mauscheln. Es war kein Irrtum, Grundrechte per Verordnung außer Kraft zu setzen. Es war kein Irrtum, abweichende Meinungen systematisch aus dem Diskurs zu drängen. Wenn eine Gesellschaft so tut, als sei das alles nur eine unglückliche Verkettung schlimmer Umstände gewesen, lügt sie sich in die eigene Tasche. Die Aufarbeitung scheitert nicht am Unvermögen. Sie wird verweigert. So einfach ist das. Sie wird verweigert in Deutschland und in der EU. Weil die Verantwortlichen genau wissen: Sobald man das Motiv hinter dem Handeln offenlegt, bricht nicht nur das Märchen von der „Rettung“ zusammen, sondern das Fundament ihrer eigenen Legitimität. Es gibt nichts zu verharmlosen. Politik, Medien, Institutionen und ein Großteil der Gesellschaft haben es nicht nur geschehen lassen. Nein. Sie haben mitgemacht – sei es durch aktives Handeln oder durch feiges Wegsehen. Deshalb wird es auch keine Aufarbeitung geben, die den Namen verdient. Doch wir können immer wieder daran erinnern. Wir müssen daran erinnern. Dafür braucht es Mut und Ausdauer.
114
1,212
53
3,825
60,047
Na sowas. Benjamin und seine Meinungsfreiheit. Andererseits, ZDF und somit erwartungskonform. nitter.cf/disputabilis/status/21…
Replying to @BenjaminStoewe
Hier Sie nochmal als ein epischer Moment der Moma-Geschichte. Wie Ihr Framing entlarvt wird. Wenn Sie sich jetzt wundern, warum Sie Gegenwind erhalten haben, dann haben Sie 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧𝗦 verstanden. Ihr Post hier offenbart es noch mehr. Tja.
1
52
"Unsere Demokratie" ist treffend, weil der Ausdruck klar macht, dass nicht mehr allen Staatsbürgern die Mitgestaltung des Gemeinwesens zugestanden wird. Teil 2 eines Essays in der @berlinerzeitung zum spezifisch deutschen Regime. berliner-zeitung.de/article/…
16
66
4
220
3,492