Friede Pur retweeted
Ma fille m’a demandé à changer d’école.
Comme ça. Sans larmes. Sans colère. Sans révolte.
Elle s’est simplement approchée pendant que je préparais mon sac pour le travail et m’a dit doucement :
— « Est-ce que je peux étudier ailleurs ? »
Je lui ai demandé s’il s’était passé quelque chose.
Elle m’a dit que non.
Je lui ai demandé si elle n’avait pas d’amies.
Elle m’a répondu qu’elle ne savait pas.
Alors je lui ai demandé si quelqu’un la traitait mal.
Et elle est restée silencieuse.
Cette nuit-là, je n’ai pas fermé l’œil.
Le lendemain, j’ai inventé que je devais parler à la directrice.
Mais en réalité, j’y suis allé pour observer.
Je suis resté dans un couloir et j’ai attendu la récréation.
Et je l’ai vue.
Debout près de la grille, son thermos à la main, le regard baissé.
Un groupe de filles est passé, se bousculant en riant.
Un garçon lui a jeté du jus sur la chemise et s’est enfui.
Une autre a pris une photo en cachette et l’a montrée aux autres, éclatant de rire.
Elle n’a rien dit.
Elle a simplement serré les lèvres.
Comme si elle y était déjà habituée.
Mais ce qui m’a le plus blessé, ce n’est pas cela.
C’est d’avoir vu une professeure passer à ce moment-là.
Elle l’a regardée.
A regardé les autres.
Et a continué son chemin, comme si de rien n’était.
Comme si ma fille était invisible.
Plus tard, j’ai écrit à l’école.
Je leur ai raconté ce qu’elle m’avait laissé entendre.
Qu’en classe, on lui cachait ses cahiers.
Que dans les couloirs, on lui donnait des surnoms.
Que dans le groupe WhatsApp, on se moquait de ses photos.
Ils m’ont répondu avec la phrase habituelle :
— « Ne vous inquiétez pas, ce sont des histoires d’enfants. Nous gérons la situation. »
Mais ils n’ont rien fait.
Rien du tout.
Ce soir-là, en rentrant à la maison, elle m’a demandé tout bas :
— « Tu y as pensé ? »
Je lui ai répondu que oui.
Et qu’elle n’avait plus à retourner dans cette école.
Elle n’a pas demandé pourquoi.
Elle a juste posé son sac dans un coin et respiré profondément.
Comme quelqu’un qui, enfin, se libère d’un fardeau qu’il portait seul.
Aujourd’hui, elle étudie ailleurs.
Pas dans un endroit plus grand.
Ni plus moderne.
Juste plus humain.
Là où on la regarde dans les yeux.
Où on l’appelle par son prénom.
Et où elle n’a plus besoin de se faire petite pour ne pas être blessée.
Parce qu’un enfant — une fille ou un garçon — ne demande pas à changer d’école par caprice.
Il le fait quand il n’en peut plus.
Et le plus déchirant, ce n’est pas ce que font ses camarades…
mais ce que ne font pas les adultes censés le protéger.
Et j’aimerais que cela soit rare.
J’aimerais ne pas faire partie de ces parents qui l’ont compris trop tard.
Car il y a quelque chose qu’on n’oublie jamais :
le jour où ta fille te demande, presque en chuchotant,
de la sortir du seul endroit où elle aurait dû se sentir en sécurité.
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Der Wahnsinn rund um Reiner Füllmich geht weiter:
fassadenkratzer.de/2026/10/2…
#freereiner
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People say there’s a humiliation ritual with satanic cults. I don’t know.
I just wonder why it is so in your face (pun intended), that she’s “stepping down” with a punch & a zoom in.
Ridiculous & disgraceful.
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"Mittelstandspräsident Ohoven: Lockdown-Beschlüsse auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen"
29.10.2020 #RichtigErinnern
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Replying to @FriedePur @AnwaltUlbrich @renalisi @RND_de @welt @WELTspr @faznet @BILD @SZ @NZZ @berlinerzeitung @Markus__Lanz @ZDF
@Markus__Lanz wie wäre es mit einer Talkrunde mit @AnwaltUlbrich @kathrin_koenig @BBarucker @aya_velazquez Dr Gunter Frank @SHomburg ?
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Ich wäre eine fantastische Bundespräsidentin, ich sag wie es ist.
Ich wäre immer gut frisiert, würde gelegentlich etwas gegen Rechts in die Welt posaunen und gut angezogen bei festlichen Anlässen erscheinen.
Manchmal gäbe ich ein Interview und würde noch mehr vor Ungeimpften (rechts), anderen Volksschädlingen (rechts) und Rechten (rechts) warnen.
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Eine mir unbekannte Facebooknutzerin postet meine Schlussbemerkung aus dem Bundestag und hat schon 686.000 Aufrufe. Wahnsinn, ich habe das nur zufällig erfahren.
Link: facebook.com/share/v/15682G4…
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Bei Organspende geht es auf jeden Fall auch um sehr viel Geld
Replying to @ChristinaDehme1 @CorneliaStolze
Ein transplantiertes Organ generiert lebenslange Patienten.
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„Nguyen-Kim wirke mit ihrer Arbeit als Wissenschaftsjournalistin dieser Tendenz „wirkungsvoll entgegen, indem sie auf wissenschaftliche Expertise, fundierte Recherchen und verständliche Erklärungen für komplexe Zusammenhänge setzt“, lobte die CDU-Politikerin.
„Durch ihre innovative Art der Wissensvermittlung leiste sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in Wissenschaft und Journalismus und belege eindrucksvoll, wie sich mit ansprechenden Inhalten positive Reichweite in den neuen Medien erzeugen lasse, um diese für zuversichtliche Visionen für die Gesellschaft zu nutzen.“
apollo-news.net/fakten-gegen…
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BITTE TEILEN!!!
Danke @AnwaltUlbrich für deine harte Arbeit! @AnwaltUlbrich Tobias does a terrific job at making the machinations of the international legal-pharmaceutical-complex visible and defeatable.
Justizskandal im Komplex BioNTech in Rheinland-Pfalz (als Pressemitteilung verfasst)
Vernehmung veranlasst, dann gestoppt, im Bescheid kein Wort davon: Betroffene der Marburger Comirnaty-Chargen rufen das Oberlandesgericht Koblenz an
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Kriminalpolizei bereits ersucht, einen der Angezeigten als Beschuldigten zu vernehmen. Dann übernahm der zuständige Oberstaatsanwalt das Verfahren nach seinem Urlaub wieder, stoppte die Vernehmung noch am selben Tag und legte fest, dass keine weiteren Ermittlungen stattfinden. Gut zwei Wochen später entschied er, es bestehe nicht einmal ein Anfangsverdacht, weil das immer schon so gehandhabt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat diese Entscheidung bestätigt. Seit dem 28. Oktober 2026 liegt die Sache beim Oberlandesgericht Koblenz. Die Betroffenen verlangen dort, dass endlich ermittelt wird.
171 Betroffene, drei Chargen, ein Werk
Am 20. März 2026 haben 171 Betroffene durch die Kanzlei Rogert & Ulbrich Strafanzeige gegen Verantwortliche der BioNTech Manufacturing GmbH und des Produktionsstandorts Marburg erstattet, wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz und von Körperverletzungsdelikten. Die Betroffenen oder ihre verstorbenen Angehörigen haben nach ihren Impfnachweisen zwischen Mai und August 2021 Dosen aus mindestens einer der Comirnaty-Chargen EX8679, FD7958 und FE6975 erhalten, die im Werk Marburg hergestellt wurden. Sie machen gesundheitliche Schäden geltend. Einige haben einen Angehörigen verloren.
Die Anzeige stützt sich unter anderem auf Laboruntersuchungen, die in Comirnaty-Proben Rückstände von Plasmid-DNA gemessen haben, und auf die Nebenwirkungsmeldungen beim Paul-Ehrlich-Institut. Die Kanzlei hat den vom Institut am 28. November 2024 veröffentlichten Meldedatensatz nach Chargen ausgewertet. Danach entfallen auf die drei Chargen zusammen 28.159 Verdachtsmeldungen, und EX8679 und FD7958 stehen an der Spitze aller in dieser Auswertung erfassten Comirnaty-Chargen. Das Paul-Ehrlich-Institut weist Deutungen solcher Zahlen als chargenbezogene Häufung zurück, legt aber die Zahlen der verabreichten Dosen im Verabreichungszeitraum nicht vor, die Generalstaatsanwaltschaft hält die angeführten Laborstudien und wissenschaftlichen Aufsätze für "wissenschaftlich umstritten" (Begründung: Keine). Eine Verdachtsmeldung beweist keinen Zusammenhang. Sie ist der Anlass, ihn zu prüfen. Genau diese Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Mainz verweigert.
Erst veranlasst, dann gestoppt
Die Staatsanwaltschaft Marburg, bei der eine Parallelanzeige eingegangen war, gab ihren Vorgang am 11. Juni 2026 als Eilsache an die Staatsanwaltschaft Mainz ab, am Sitz des Unternehmens, und wies darauf hin, dass Verjährung drohe.
Am 23. Juni 2026 ersuchte der Urlaubsvertreter des zuständigen Oberstaatsanwalts die Kriminalinspektion Mainz 1, einen der Angezeigten als Beschuldigten zu vernehmen, wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Arzneimittelgesetz in einem besonders schweren Fall.
Am 8. Juli 2026 übernahm der Oberstaatsanwalt das Verfahren wieder. Mit derselben Verfügung teilte er der Kriminalpolizei mit, der Beschuldigte solle weder vorgeladen noch vernommen werden, und legte fest, dass keine weiteren Ermittlungen stattzufinden haben. Zur Begründung schrieb er, der Sachverhalt sei aus anderen Strafanzeigen bekannt (waren nicht unsere) und abschließend beschieden, seinem Vertreter sei die komplexe Sachlage nicht bekannt gewesen. Welche Anzeigen gemeint sind, lässt die Verfügung offen. Bis zum 23. Juli 2026 enthält die Akte danach keine weitere Verfügung.
„Ein Staatsanwalt sieht genug Anhaltspunkte, um die Vernehmung eines Beschuldigten zu veranlassen. Der zuständige Oberstaatsanwalt übernimmt die Akte wieder und stoppt die Vernehmung am selben Tag. Zwei Wochen später soll es nicht einmal einen Anfangsverdacht geben. Das ist keine Würdigung von Beweisen. Das ist die Entscheidung, gar nicht erst Beweise zu erheben", sagt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der die Betroffenen vertritt.
Kein Anfangsverdacht und kein Wort über die gestoppte Vernehmung
Am 23. Juli 2026 sah derselbe Oberstaatsanwalt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, weil kein Anfangsverdacht bestehe. Dass sein Vertreter die Vernehmung eines Beschuldigten bereits veranlasst und er selbst sie wieder gestoppt hatte, erwähnt der Bescheid nicht. In seiner Verfügung vermerkte er zudem, eine Mitteilung an die Polizei unterbleibe, weil die Polizei nicht beteiligt gewesen sei. Das war fünfzehn Tage nachdem er der Kriminalpolizei mitgeteilt hatte, die Vernehmung solle unterbleiben.
Bekannt gegeben wurde der Bescheid nach Aktenlage einer einzigen der 171 Anzeigeerstatterinnen und Anzeigeerstatter. Ihr Anwalt, der die Anzeige für alle erstattet hatte, erhielt ihn nicht. Die übrigen 170 Betroffenen erhielten ihn ebenfalls nicht.
Die Presse wusste es vor den Betroffenen
Am 20. August 2026 fragte eine Journalistin bei den Staatsanwaltschaften Mainz und Marburg nach dem Stand der Anzeige. Die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Mainz beantwortete am 21. August 2026 die Frage, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, mit Nein und verwies auf das Absehen von Ermittlungen durch den Bescheid vom 23. Juli. Die veranlasste und wieder gestoppte Vernehmung erwähnte die Auskunft nicht.
Erst am 24. August 2026 übersandte die Staatsanwaltschaft Mainz dem Anwalt der Betroffenen den Bescheid. Im Begleitschreiben heißt es sinngemäß, anlässlich einer Presseanfrage sei aufgefallen, dass ihm der Bescheid wegen eines technischen Versehens nicht übersandt worden sei. Die Presse kannte das Ergebnis damit drei Tage vor dem Anwalt der Betroffenen.
„Wenn Journalisten vor den Betroffenen erfahren, dass deren Anzeige erledigt ist, und die Behörde danach von einem technischen Versehen spricht, beschädigt das das Vertrauen in die Justiz. Diesen Befund liefern die Schreiben der Behörde selbst", sagt Ulbrich.
Generalstaatsanwaltschaft: der Maßstab einer Anklage, ohne dass ermittelt wurde
Noch am 24. August 2026 legten die Betroffenen Beschwerde ein. Zugleich erstattete eine Betroffene Strafanzeige gegen den Oberstaatsanwalt wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und der Rechtsbeugung.
Mit Bescheid vom 22. September 2026 wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Beschwerde zurück. Sie prüfte, ob eine Verurteilung in einer Hauptverhandlung wahrscheinlich ist. Das ist der Maßstab für die Anklage am Ende von Ermittlungen. Für den Beginn von Ermittlungen verlangt das Gesetz zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat (§ 152 Abs. 2 StPO). Liegen sie vor, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Zugleich heißt es im Bescheid, die Staatsanwaltschaft Mainz habe das Ermittlungsverfahren zu Recht eingestellt. Gemeint ist ein Verfahren, dessen Einleitung die Staatsanwaltschaft Mainz selbst verneint hatte.
Über die Anzeige gegen den Oberstaatsanwalt entschied die Generalstaatsanwaltschaft im selben Schreiben: kein Anfangsverdacht, kein Ermittlungsverfahren. Sie legte dabei nach eigener Darstellung den in der Anzeige mitgeteilten Sachverhalt zugrunde, obwohl sie die Beschwerde anhand der Verfahrensakten geprüft hatte, in denen die Verfügungen vom 23. Juni und 8. Juli 2026 enthalten sind.
Hessen ermittelt, Rheinland-Pfalz nicht
Im selben Komplex führt die Staatsanwaltschaft Darmstadt auf eine Anzeige derselben Betroffenen vom 20. Mai 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete des Paul-Ehrlich-Instituts (Az. 1600 Js 27629/26). Es betrifft unter anderem die staatliche Freigabe und Überwachung derselben drei Chargen. Am 17. Juli 2026, sechs Tage vor dem Mainzer Bescheid, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit, die Ermittlungen dauerten an. Der Mainzer Bescheid erwähnt dieses Verfahren nicht.
„Wenn die Freigabe dieser Chargen in Darmstadt Anlass für Ermittlungen ist, kann ihre Herstellung für die Staatsanwaltschaft Mainz nicht ohne jeden Anfangsverdacht sein", sagt Ulbrich.
Die Uhr läuft
BioNTech hat angekündigt, das Werk Marburg Anfang 2028 zu schließen. Rückstellmuster eines Fertigarzneimittels sind nach § 18 AMWHV mindestens ein Jahr über das Verfalldatum hinaus aufzubewahren, die Aufzeichnungen über Herstellung, Prüfung und Freigabe nach § 20 AMWHV bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, mindestens aber fünf Jahre. Für Chargen aus dem Jahr 2021 sind diese gesetzlichen Mindestfristen abgelaufen oder laufen in diesen Monaten ab. Im Labor von BioNTech brannte es bereits (vermutlich warme Entsorgung).
Was die Betroffenen verlangen, ist kriminalistisches Handwerk: die Sicherung der Herstellungs-, Prüf- und Freigabedokumentation, die Untersuchung noch vorhandener verschlossener Durchstechflaschen der drei Chargen und die Beauftragung von Sachverständigen. Jeder Monat ohne Ermittlungen erhöht das Risiko, dass Beweismittel verloren gehen.
Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht Koblenz
Am 28. Oktober 2026 haben eine Vielzahl der Geschädigten beim Oberlandesgericht Koblenz gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO beantragt. Sie beantragen, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Ermittlungen aufzunehmen, hilfsweise die Erhebung der öffentlichen Klage zu beschließen. Unter ihnen sind Menschen, die nach der Impfung schwere, überwiegend bis heute andauernde Gesundheitsschäden erlitten haben, und Hinterbliebene. In einem gesonderten Antrag verlangt eine Betroffene die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung, gegen den Oberstaatsanwalt nicht zu ermitteln.
Das Klageerzwingungsverfahren ist der gesetzlich vorgesehene Weg, auf dem Verletzte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nicht zu ermitteln oder nicht anzuklagen, gerichtlich überprüfen lassen können. Über die Anträge entscheidet ein Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz. Die Generalstaatsanwaltschaft hält die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Mainz für zutreffend und hat einen Anfangsverdacht gegen den Oberstaatsanwalt verneint. Für alle Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung.
„Viele meiner Mandantinnen und Mandanten sind seit Jahren krank, manche haben einen Angehörigen verloren. Sie verlangen keine Vorverurteilung. Sie verlangen, was das Gesetz jedem Verletzten zusagt: dass ermittelt wird, wenn zureichende Anhaltspunkte vorliegen. Dass sie dafür bis vor das Oberlandesgericht ziehen müssen, ist der eigentliche Skandal", sagt Ulbrich.
Chronik
20.03.2026 Strafanzeige von 171 Betroffenen gegen Verantwortliche der BioNTech Manufacturing GmbH und des Werks Marburg bei den Staatsanwaltschaften Mainz und Marburg
20.05.2026 Strafanzeige derselben Betroffenen gegen Bedienstete des Paul-Ehrlich-Instituts bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt
11.06.2026 Die Staatsanwaltschaft Marburg gibt ihren Vorgang als Eilsache nach Mainz ab und weist auf drohende Verjährung hin
23.06.2026 Der Urlaubsvertreter ersucht die Kriminalpolizei, einen Beschuldigten zu vernehmen
08.07.2026 Der zuständige Oberstaatsanwalt stoppt die Vernehmung, weitere Ermittlungen sollen nicht stattfinden
17.07.2026 Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilt mit, die Ermittlungen gegen Bedienstete des Paul-Ehrlich-Instituts dauerten an
23.07.2026 Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht mangels Anfangsverdachts von Ermittlungen ab, der Bescheid geht an eine einzige Betroffene
21.08.2026 Die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Mainz teilt der Presse mit, ein Ermittlungsverfahren sei nicht eingeleitet worden
24.08.2026 Der Anwalt der Betroffenen erhält den Bescheid, nachdem eine Presseanfrage die fehlende Übersendung aufgedeckt hat; Beschwerde und Strafanzeige gegen den Oberstaatsanwalt
22.09.2026 Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weist die Beschwerde zurück und lehnt Ermittlungen gegen den Oberstaatsanwalt ab
28.10.2026 Anträge auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Koblenz
Hinweise für Redaktionen
Aktenzeichen: Staatsanwaltschaft Mainz 3300 Js 14591/26, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 4 Zs 751/26, Staatsanwaltschaft Darmstadt 1600 Js 27629/26. Das Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Koblenz liegt noch nicht vor.
Die Namen der Betroffenen werden nicht genannt. Gesprächswünsche vermitteln wir nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung.
Die Bescheide der Staatsanwaltschaft Mainz vom 23. Juli 2026 und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 22. September 2026 stellen wir Redaktionen auf Anfrage zur Hintergrundinformation anonymisiert zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die wörtliche öffentliche Mitteilung amtlicher Dokumente eines nicht abgeschlossenen Strafverfahrens nach § 353d Nr. 3 StGB strafbar sein kann.
Wir regen an, BioNTech, die Staatsanwaltschaft Mainz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz um Stellungnahme zu bitten.
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Replying to @AnwaltUlbrich @renalisi
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Naja, es ist das gleiche Verhalten wie bei den Versorgungswerken aller Länder. Von ca. 14.500 Antragstellern wurden gut 10.000 Verfahren beschieden. Nur 6 Prozent erhielten eine positiven Bescheid und 94 Prozent wurden abgewiesen. Macht auf 16 Bundesländer und 5 Jahre seit Antragstellungen eine Quote pro Bundesland von unter einem Antragsteller pro Monat, der anerkannt wurde. Das Gleiche haben wir bei den Zivilgerichten bisher gibt es KEINEN Geschädigten, der mit Geld wedelt. Über 520 Zivilverfahren wurden abgewiesen davon gut 95 Prozent mit einem fiktiv angenommenen Nutzen - Risiko - Vehältnis in der Begründung, das aus der Zulassung der erwürdigen Institutionen folge, die keiner überprüfen darf und deren Datengrundlage bis heute verschlossen bleibt. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft fügt sich nahtlos ein diese weisungsgebundene Maschinerie.
Der Zynismus der Bundesregierung ist kaum zu ertragen, wenn sie erklären Impfgeschädigte sollten doch den Rechtsweg suchen. Für Impfgeschädigte gibt es keinen Justizgewährungsanspruch. Mit rechtspolitischer Macht sollen von allen Anspruchstellern alle vor die Wand gefahren werden. Die von Lauterbach noch am 12.03.2024 im heute journal angesprochene Fondlösung wurde nie ins Auge gefasst. Das BMG hielt es noch nicht einmal für nötig den Eingang mehrerer durch die Kanzlei gestellter Anfragen zu beantworten, geschweige denn den Eingang der Schreiben zu bestätigen.
Wer sich diesen Haltung der Verantwortlichen ansieht, der hat jedes Vertrauen in diese Regierung und den Rechtsstaat verloren.
Es gibt vereinzelt noch Richter, die den Inhalt des Gesetzes ernst nehmen, obgleich sie alle wissen, dass einfach das zu machen, was die Exekutive will die Karriere befördert und das Gegenteil dessen die Karriere beenden kann. Deshalb freut es mich, dass es wenige aufrechte Richter vor allem bei den Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof gibt, die da nicht mitmachten. Wir werden sehen, ob es den Geschädigten auf dauer hilft. Es wäre nicht die erste Erfahrung mit einer gänzlichen Schieflage des Opferschutzes in Deutschland. Im Contergan - Skandal lief es nicht anders. Erst das Strafverfahren brachte dort die Einsicht, dass es eine Fondlösung geben muss, damit die Täter milde Strafen erhalten. Heute ist die Politik und die Staatsanwaltschaft noch verrohter - auch das soll im Keim erstickt werden, da es eine Fehlerkultur in Deutschland nicht gibt, dass auch für angerichtete Schäden eine Wiedergutmachung zu leisten ist, wobei diese bei den meisten schon zu spät kommt (Contergan lässt grüßen). Der Umgang mit den Schwächsten in der Gesellschaft zeigt mir, dass dieses Land geistig und moralisch völlig verkommen ist. Ich glaube auch ernsthaft, dass die meisten gar nicht mehr wissen, was Empathie und Nächstenliebe ist.
Dies Bundesregierung und die Vorgängerschurken können dann auch Art. 1 Abs. 1 GG streichen, da es eine Menschenwürde und ein würdiges Leben für diese Regierung nicht gibt. Schon gar nicht achten und schützen sie jene, die sie schädigten. Die Niedertracht des politischen Handelns und das Abhandenkommen jedweden moralischen Kompasses prägt auch der Wunsch nach Krieg, der sich in seiner Logik nach der unfassbaren Schädigung der eigenen Bevölkerung auch sofort anschließen muss.
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Replying to @aya_velazquez @CJHopkins_Z23
Dieser traurige Sarkasmus kann über die Wut und den Zorn auf Niedergang des Rechtsstaates in Deutschland nicht hinwegtäuschen. Wie kann sich nur diese Justiz noch im Spiegel betrachten.
Friede Pur retweeted
…
Replying to @SchaafAmBerg
Ich habe mich früher gefragt, warum damals so viele vermeintliche Intellektuelle dem Regime gefolgt sind. Bis ich verstanden habe, dass Rückgrat am wenigsten mit Intellekt oder akademischem Grad korreliert, sondern vielmehr mit Charakter und Eiern.
Es wird wirklich nicht besser. Holy crap. 🌴
Erst Marketingmanager. Dann Gründer von Quantgene, Millionenumsätze mit COVID-19-PCR-Tests für Hollywood und ein kalifornischer Rechtsstreit.
Und jetzt?
Johannes Bhakdi – Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate.
In der notariellen Gründungsurkunde der Luxemburger Pioneer Reserve SA vom 1. Juni 2026 gibt er die Pacific Towers auf Al Marjan Island als Wohnanschrift an.
Eine exklusive Wohnanlage auf einer künstlichen Insel im Persischen Golf.
Dazu eine estnische Holding, eine Luxemburger Verbriefungsgesellschaft und zwei Verwaltungsräte, deren Rücktritte bereits im Oktober 2026 veröffentlicht wurden.
Ob Bhakdi dort Eigentümer oder Mieter ist, bleibt offen.
Von Hollywood über Kalifornien und Luxemburg bis zur Palmeninsel im Persischen Golf.
Ich wollte eigentlich nur ein paar PCR-Patente untersuchen.
Diese Recherche schreibt langsam ihr eigenes Drehbuch. 🥂
Quellen: Luxembourg Business Registers, RCS B308700; Superior Court of California, 23STCV02085.
Friede Pur retweeted
Niemand hat ein grundsätzliches Anrecht auf die Organe anderer Menschen. Sie propagieren die Widerspruchslösung in der Hoffnung, dass viele Menschen vergessen zu widersprechen. Aber wer will schon ernsthaft ein Organ von einem Menschen, der garnicht Spenden wollte?

































